Ab 2026 wollen die Leipziger Verkehrsbetriebe neue, breitere Straßenbahnen kaufen und im Liniennetz einsetzen. Sie sollen nicht nur mehr Passagiere transportieren können, sondern auch eine bessere Vernetzung zwischen den umweltgerechten Verkehrsarten schaffen. Aber wird es dann leichter möglich sein, mit dem Fahrrad einzusteigen? Die Frage bewegte die Freibeuter-Fraktion im Leipziger Stadtrat.

Im Grunde ist das eine Frage, die wie ein Bumerang in den Stadtrat zurückkehrt. Denn natürlich fragt die Verwaltung in so einem Fall zwar die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) an. Aber die verweisen logischerweise auf den Rahmenplan, in dem der Stadtrat selbst definiert, welche Leistungen die LVB zu erbringen haben.Dieser Rahmenplan ist der Nahverkehrsplan, zuletzt beschlossen 2019. Verfasst zwar vom Verkehrsdezernat – aber bevor der Nahverkehrsplan im Dezember 2019 beschlossen wurde, lief er erst einmal durch die Ausschüsse des Stadtrates, wurde dort und in der Ratsversammlung diskutiert.

Und indem die Stadträt/-innen ihm am Ende zustimmten, definierten sie eben auch die Standards, nach denen die LVB ihre neuen Fahrzeuge kaufen. Das wird schon in der Antwort auf die erste Frage der Freibeuter-Fraktion deutlich: „Hat die Stadt Leipzig als Gesellschafterin der LVB GmbH sichergestellt, dass die neuen Straßenbahnen für die Fahrradmitnahme geeignet sind?“

Worauf die LVB dann recht ausführlich erklären, welche Standards für sie verbindlich sind: „Grundsätzlich gilt für die LVB in Bezug auf die Anforderungen hinsichtlich der Erweiterung des Fahrzeugparks die zweite Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig (VI-DS-08001) vom 18.12.2019. Der Zielstandard Z9 gibt hier konkret vor, dass ausreichend Raum für Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder und Traglasten sowie eine barrierefreie Gestaltung und ein angemessenes Sitzplatzangebot zu berücksichtigen sind.

Werden neue Fahrzeuge bestellt, überprüft die LVB stets die im Lastenheft zu beschreibenden Anforderungen. Besonderes Gewicht hat dabei die Innenraumgestaltung, für die es unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen und Zielkonflikte zu entscheiden gilt. In diesen Prozess werden u.a. Vertreter von Fahrgastbeirat und Behindertenverbänden umfangreich einbezogen.

Die neue Fahrzeuggeneration mit 2,40 Meter Wagenkastenbreite wird über großzügige Multifunktionsflächen verfügen, die eine Mitnahme von Fahrrädern in begrenztem Umfang ermöglichen, soweit der Raum nicht durch andere Nutzer beansprucht wird. Insofern sind die neuen Straßenbahnen für eine Fahrradmitnahme geeignet.

Die Länge und Breite der Fahrzeuge und deren Grundkonfiguration sind durch die Streckengeometrie festgelegt, weshalb die Flächenaufteilungen für Sitz- und Stehplätze sowie andere Nutzungen wie Kinderwagen, Rollstühle/Rollatoren, Fahrräder usw. Ergebnis eines umfassenden Optimierungsprozesses sind. Eine Ausweitung von Aufstellflächen geht dabei immer zulasten von verfügbaren Sitzplätzen und damit von Beförderungskomfort.“

Was im Klartext eben bedeutet: An der Möglichkeit, Fahrräder mitzunehmen, wird sich nicht viel ändern.

Im Nahverkehrsplan steht dazu ein ziemlich kurzer Passus: „In Abhängigkeit von der Entwicklung der Fahrgastzahlen ist auf den einzelnen Linien ein ausreichendes Platzangebot sicherzustellen. Das Platzangebot einer Linie in einer Verkehrszeit soll als ausreichend gelten, wenn im Mittel aller Fahrten in der Spitzenstunde dieser Verkehrszeit die Zahl der Fahrgäste am Querschnitt mit dem größten Fahrgastauf­kommen die Kapazität der jeweils eingesetzten Fahrzeuge nicht übersteigt. Die Mitnahme von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren soll jederzeit möglich sein.“

Ziel ist also die Mitnahme von mehr Fahrgästen. Also wird man dafür nicht auf Sitzplätze verzichten. Und die Aufstellflächen bleiben weiterhin primär „Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren“ vorbehalten.

Was dann natürlich mit der zweiten Frage der Freibeuter kollidiert: „Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Fahrradmitnahme in den neuen Straßenbahnen der LVB uneingeschränkt möglich sein wird?“

Die eindeutige Antwort: „Die Sicherstellung der Fahrradmitnahme war durch den Nahverkehrsplan gegeben. Die Fahrradmitnahme kann jedoch aufgrund der eingangs genannten Gründe nicht uneingeschränkt möglich sein. Hier liegen entsprechende Interessenskonflikte zu anderen Fahrgästen vor, die gegeneinander abgewogen werden müssen.“

Und natürlich kollidiert es mit der Erwartung des Stadtrates selbst, die Fahrgastzahl im ÖPNV und damit den Anteil am Modal Split deutlich zu erhöhen. Das ist ja das zentrale Ziel des 2018 beschlossenen Mobilitätskonzeptes. Dem dient dann auch die kurze Formulierung zur Kapazitätserhöhung im Nahverkehrsplan: „Eine ggf. erforderliche Steigerung des Platzangebotes auf einer Linie kann durch zusätzliche Fahrten – ggf. auf kürzeren Teilstrecken – und/oder durch Fahrzeuge bzw. Fahrzeugzusammenstellungen mit einer höheren Platzkapazität erreicht werden.“

Wenn parallel das Radnetz endlich auf den für eine Fahrradstadt notwendigen Standard ausgebaut wird, ist auch der Druck, Fahrräder mit in die Bahn zu nehmen, nicht so hoch. Denn gebraucht werden die wachsenden Kapazitäten in den Fahrzeugen vor allem für die Mitnahme von mehr Passagieren.

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Es gibt 2 Kommentare

“Sie sollen nicht nur mehr Passagiere transportieren können, sondern auch eine bessere Vernetzung zwischen den umweltgerechten Verkehrsarten schaffen.”

Wie soll sich denn durch neue Fahrzeuge eine VERNETZUNG verbessern? Sie fahren auf den gleichen Strecken, halten an den gleichen Haltestellen, und haben lediglich 4,5 m^2 mehr Platz.

Die Vernetzung würde sich höchstens durch mehr Fahrradbügel an den Straßenbahn-Haltestellen (z. B. Dauerproblem Dachauer Straße in Wiederitzsch) verbessern, was deutlich sinnvoller wäre als die Jährlich-grüßt-das-Murmeltier-Diskussion über die Fahrradmitnahme.

Da für mich Fahrrad und Straßenbahn von der Nutzung eher konkurrierende Verkehrsmittel sind, als Ergänzungen (außer das Rad ist kaputt und ich muss es nach Hause bringen…)

…würde mich eher interessieren, wie das in der S-Bahn gedacht ist. Wenn der S-Bahn Konzessionsvertrag (?) ausläuft, werden dann wieder diese Talent-2-Züge beschafft? Weil die Fahrradmitnahme in den Doppelstockwagen, wie im VVO-Bereich um Dresden, ist ja wesentlich angenehmer. Es wäre schön, wenn sich da etwas tun würde, vor allem weil ja der ganze Talent-Zug relativ untauglich für eine S-Bahn ist.

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