Sieben Anträge hatte die Grünen-Fraktion im Stadtrat im Februar geschnürt, um die Stadt und ihr Liegenschaftsamt dazu zu bringen, auf Leipziger Landwirtschaftsflächen endlich die schon vor Jahren beschlossene Biolandbau-Politik auch umzusetzen. Aus Sieben mach Eins, dachte sich das Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales und schlägt jetzt alternativ vor, bis Ende 2020 ein Gesamtkonzept für die Leipziger Landwirtschaft zu erarbeiten.

Die Landwirtschaft in Leipzig nimmt als Nutzungsart immerhin noch rund 34 Prozent der Stadtfläche in Anspruch. Aber da geht es nicht nur um die landwirtschaftliche Produktion, sondern auch um Landschaftspflege, Umwelt- und Artenschutz und – aus Sicht des Leipziger Liegenschaftsamtes nicht wegzudenken – Vorratsflächen für Gewerbe.

Aber immerhin: „Nach umfassender und eingehender Prüfung der o. g. sieben Anträge zur Förderung der Biolandwirtschaft im Stadtgebiet von Leipzig durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt die Verwaltung vor, dass eine gesamtheitliche Betrachtung des Themas Landwirtschaft und ein von der Ratsversammlung beschlossenes tragfähiges und anwendungsbereites Gesamtkonzept für den Umgang mit den Landwirtschaftsflächen im Eigentum der Stadt Leipzig notwendig ist.“

Was soll alles untersucht werden?

– Definition konventionelle bzw. ökologische Landwirtschaft,

– verwaltungsinterne und planungsseitige Identifizierung von Landwirtschaftsflächen, die langfristig nicht für die aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) abgeleiteten Entwicklungszielen der Stadt Leipzig benötigt werden,

– Abgleich mit Vorgaben der Landesentwicklungsplanung, Regionalplanung, Flächennutzungsplan, Bauleitplanung usw. (Beteiligung des Dez. VI – Stadtplanungsamt erforderlich),

– Entwicklung eines anpassungsfähigen Kriteriensets bzw. eines qualifizierten Bewertungsbogens mit gewichteten Einzelvorgaben als Grundlage für die Bewertung von abgegebenen Geboten im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung von landwirtschaftlichen Pachtflächen (ggf. öffentliche Ausschreibungen als Konzeptverfahren),

– Prüfung und Festlegung der fachlichen Mindestanforderungen, die von potenziellen Pachtkandidaten nachzuweisen sind, um eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Pachtflächen zu gewährleisten,

– Erstellung eines Maßnahmenkatalogs mit Angabe von qualitativen und quantitativen Qualitätsmerkmalen von möglichen Landschaftsstrukturelementen (Bsp. Blühwiesen, Blühstreifen, Feldraine, Feldhecken, Gehölzstreifen u. ä.) aus denen umzusetzende Maßnahmen ausgewählt und als verpflichtende Vertragsbestandteile in neu abzuschließenden Landpachtverträge aufgenommen werden sollen; Berücksichtigung der Möglichkeiten der Förderung durch EU, Bund und Freistaat Sachsen zur Herstellung,

– Varianten und Möglichkeiten der Verminderung/Rückführung der zum Einsatz kommenden Pflanzenschutzmittel und Aufzeigen von Alternativen, insbesondere in Bezug auf den „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig“, das „Handlungskonzept Insektenvielfalt des Freistaates Sachsen“ (Entwurf 24.06.2019) sowie die Mitgliedschaft der Stadt Leipzig im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“; Bezugnahme auf den Ratsbeschluss Vorlage A-00146/14; „Leipzig – auf dem Weg zur Pestizid freien Kommune“,

– Umgang mit Eigentumsflächen der Stadt Leipzig in eigentumsseitig stark zergliederten Feldblöcken hinsichtlich umzusetzender Vorgaben aus den Landpachtverträgen (z. B. zulässiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf angrenzenden Flächen, Sicherstellung der Zuwegungen/Feldzufahrten u. ä.), Pflugtausch als Option der Bildung zusammenhängender Bewirtschaftungseinheiten (da ging wohl das Rechtschreibprogramm mit dem Verfasser durch. Natürlich bringt der Tausch von Pflügen gar nichts, hier geht es um Flurtausch – also den Tausch von Feldstücken, d. Red.),

– Prüfung und Vorgabe, welche heimischen und standorttypischen Saat- und Pflanzgutarten eingesetzt werden sollen (Erstellung eines entsprechenden Katalogs),

– Berücksichtigung der Vorgaben der Förderung regionaler und biologischer Produkte, die sich aus dem Beitritt der Stadt Leipzig zum Biostädte-Netzwerk im Jahr 2017 ergeben.

***

Aber das dauert natürlich alles. Im ersten Schritt will die Stadtverwaltung das Gesamtkonzept „Landwirtschaft im Leipziger Stadtgebiet“ erarbeiten und anschließend ein externes Consulting-Unternehmen beauftragen. Die Fertigstellung und die Vorstellung des Gesamtkonzeptes im Stadtrat ist für Ende 2020 vorgesehen.

Wenn dann auch gleich noch ein Zeitplan entwickelt wird, mit welchen Schritten die Leipziger Landwirtschaftsflächen möglichst komplett in ökologische Landwirtschaft überführt werden sollen, könnte das tatsächlich ein richtungsweisendes Konzept werden, bei dem man logischerweise die Pächter der Flächen möglichst mitnimmt.

Grüne schnüren ein richtiges Bio-Landwirtschafts-Paket für Leipzig

Grüne schnüren ein richtiges Bio-Landwirtschafts-Paket für Leipzig

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