In Chemnitz-Klaffenbach ist ein Kirchenmusiker vom Kirchenvorstand seines Amtes enthoben worden. Begründung: in der Bibel stehe, dass Homosexualität eine Sünde sei. Dazu hat auch die Landeskirche in einem beeindruckenden theologischen Spagat Stellung bezogen: "homosexuelle Menschen würden einen wichtigen und hoch geachteten Dienst" ausüben, steht da, trotzdem dürfen einzelne Gemeinden den ansonsten hoch geachteten Dienst ablehnen. Ist das Mittelalterlich? Nö. Das ist frühe Neuzeit!

Drei Jahre hatten die evangelischen Christen über die Frage diskutiert, ob gleichgeschlechtliche Paare in Pfarrhäusern leben dürfen oder nicht. Am Anfang schien das ja auch fruchtbar. Die evangelische Wochenzeitung “Der Sonntag” schreibt: ” Konservative Christen erzählten auf der Frühjahrstagung der Landessynode vor genau drei Jahren, warum sie mit Homosexuellen Bergsteigen gehen – und sich dennoch an das biblische Verbot gleichgeschlechtlicher Liebe gebunden fühlen. Und Liberale bekundeten, wie sehr ihr Herz an der Bibel hängt – und gerade deshalb offen ist für Beziehungen zwischen Männern oder Frauen.”

Doch irgendwie kam man nicht weiter in der Diskussion.

Das Ergebnis nach drei Jahren: Jede Gemeinde entscheidet selbst über die Gretchenfrage des 21. Jahrhunderts: Wie hältst Du es mit gleichgeschlechtlichen Paaren?

Und so kann es eben passieren, dass ein Kantor in einer Gemeinde nicht arbeiten kann, in der Nachbargemeinde aber schon. Im aktuellen Fall handelt es sich um einen Kirchenmusiker, der in einer Chemnitzer Pfarrei auf Honorarbasis wirkte. “Die Gemeinde wolle die Bibel so genau wie möglich ausleben und sehe es daher als unüberbrückbaren Gegensatz an, wenn ihr Kantor selbst homosexuell ist”, schreibt der Sonntag.

Das sei eine mittelalterliche Vorstellung, erklären nun Kritiker. Das stimmt natürlich so nicht. Im Augenblick gilt in der Landeskirche eher das Prinzip einer friedlichen Koexistenz. Es ist eine moderne Form des Augsburger Religionsfriedens von 1555. Die evangelische Kirche zu Sachsen lebt also in der beginnenden Neuzeit.

Nach dem berühmten Thesenanschlag des Herrn Luther wurde ja bald klar, dass die Sache weder durch Bannandrohung noch durch Disputationen wirklich gelöst werden kann.

Auch militärisch war die Sache nicht erzwingbar. Verbrennen des Urhebers der Unruhe klappte nicht. Luther stand da, konnte nicht anders und hatte starke Fürsprecher. Und so kam es in Augsburg 1555 zu einem Ergebnis, das die Kampfhähne trennte. Wenn der Landesherr katholisch ist, sollen auch die Landeskinder katholisch sein. Wenn der Landesherr evangelisch ist, sollten auch die Bewohner des Landes evangelisch sein (jus reformandi). Nun kam es natürlich vor, dass in einem evangelischen Landstrich auch katholische Christen wohnten – soweit man diese als Christen betrachtete.

Die hatten dann das zweifelhafte Vergnügen, auszureisen, und zwar für immer (jus emigrandi). Zwischen 1555 und 1618 führte das zu einer längeren Friedensperiode. Später klappte das ohnedies nicht mehr. Als der sächsische Kurfürst katholisch wurde, blieb das Volk evangelisch.

Das moderne “Cuius regio, eius religio” funktioniert ähnlich.

Die Rolle von Kaiser Karl V. übernimmt heute der Landesbischof. Wie Karl hat auch Rentzing eigentlich eine klare Präferenz. Karl V. wollte eigentlich die alte Reichskirche wiedererstehen lassen. Rentzing würde gerne traditionellen Auslegungen der Bibel folgen. Karl musste die Spaltung ertragen. Rentzing muss mit Positionen leben, die ihm theologisch widerstreben. Anstelle des Landesherren entscheidet der jeweilige Kirchenvorstand der Gemeinde, ob eine bestimmte sexuelle Orientierung zum Ausschluss aus einem Dienst führt. Kaiser und Landesbischof halten sich raus. Anders als beim Religionsfrieden von Augsburg darf man freilich in der Gemeinde weiter wohnen bleiben.

So richtig angenehm ist das aber nicht. Schließlich gilt man ja als ein Sünder. Die liebt man, weil Jesus es befohlen hat, aber Stellen gibt man ihnen nicht. Also vielleicht doch ein Wechsel in eine andere Gemeinde, die einem anderen Bekenntnis folgt? Dort ist man dann kein Sünder. Der Kirchenmusiker könnte nach Leipzig gehen. Dort hat er dann vielfältige Betätigungsmöglichkeiten. Leipzig ist auch kirchlich anders als andere Teile in Sachsen – weitgehend. Dort leisten dann “homosexuelle Menschen einen wichtigen und hoch geachteten Dienst für unsere Kirche.”

Nein. So richtig befriedigend ist so eine friedliche Koexistenz nicht.

Bei Katholiken und Protestanten führte es damals dazu, dass man sich weiter auseinanderlebte. Erst das 20. Jahrhundert brachte die Kirchen wieder zusammen. Andererseits ist eine klare Trennung manchmal auch wichtig für die eigene Glaubwürdigkeit und für das Profil nach außen. Der theologische Spagat zwischen Wertschätzung von gleichgeschlechtlichen Paaren und Verweigerung von Mitwirkungsmöglichkeiten geht auf die Dauer schief, weil es die Verfechter beider Positionen gleichermaßen unglaubwürdig macht. Manchmal ist es besser, getrennte Wege zu gehen.

Das schließt nicht aus, dass man über die gemeinsame Sorge um Flüchtlinge wieder zueinander findet. Vielleicht eröffnen sich ja so neue Erfahrungen, die dazu führen, dass biblische Texte mit neuen Augen gelesen werden. Es wäre nicht die erste Reformation, für die nach ein paar Jahrhunderten auch Altgläubige dankbar sind.

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