LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug aus der Ausgabe 44Das Leipziger Amtsgericht fühlt sich durch die Recherchen der LEIPZIGER ZEITUNG im Fall der transsexuellen Rebecca Jäger spürbar auf den Schlips getreten. Richter Lieckfeldt wollte die kritischen Nachfragen der LZ nicht persönlich beantworten. „Für Fragen wenden Sie sich gerne an die Presseabteilung des Amtsgerichts.“ Pressesprecher Stefan Blaschke möchte eine Anfrage zu der brisanten Thematik nicht beantworten, verweist auf Gerichtspräsident Michael Wolting. Der Behördenleiter tut sich auch nach mehreren offenen Briefen und Landtagsanfragen durch Abgeordnete von Grünen und Linken schwer, die Dimension der Vorwürfe zu erkennen.

„Ziehen wir die Sache bitte nicht in eine vermeintliche Breite, die sie nicht hat“, leitet der 56-Jährige seine Antwortmail ein. „Es geht aktuell um einen Beteiligten in einem Verfahren bei uns, der mit dem Ablauf nicht zufrieden ist, ein ungünstiges Ergebnis erwartet und deshalb die mediale Öffentlichkeit sucht.“ Der Gerichtspräsident wittert eine Kampagne. Dabei sei doch alles bloß ein Einzelfall, in dem Außenstehende versuchen würden, den Ausgang des Verfahrens zu beeinflussen.

„Ja, bei uns dauern manche Verfahren etwas länger, als auch wir es gerne hätten. Ja, auch Richter sind mit den Inhalten von Gutachten mitunter nicht zufrieden und halten sie gelegentlich auch für zu teuer. Und ja, alles Streben nach Perfektion führt (leider) auch nicht dazu, dass alles vollkommen ist – oder nicht von zumindest einem Beteiligten für himmelschreiend ungerecht gehalten wird“, schreibt Wolting sich in Rage. „Es handelt sich auch nicht um eine Antragstellerin, sondern um einen Antragsteller. Unter welchem Namen er in der Öffentlichkeit auftritt, ist im Grunde völlig unerheblich, er zeigt aber, dass er nicht gewillt ist, das Ergebnis des von ihm selbst eingeleiteten Verfahrens abzuwarten.“

Wolting ignoriert hier gekonnt, dass Rebecca Jägers öffentliches Auftreten als Rebecca Jäger Voraussetzung ist, um überhaupt eine Erfolgsaussicht zu haben. Dem Amtsgericht obliegt gerade nicht, ihr das öffentliche Auftreten als Frau zu gestatten, sondern lediglich die juristische Feststellung zu treffen, dass sie auch in Zukunft nur noch als Frau auftreten wird.

Mit den Rechercheergebnissen konfrontiert, verschärft Wolting den Tonfall. Die Mitteilung der Zahl aller abgeschlossen Verfahren, in denen sein Kollege Lieckfeldt zu Beginn drei Gutachten verfügt hatte, verweigert er kategorisch.

Ein Verstoß gegen geltendes Presserecht

„Im Gesamtkontext und angesichts Ihrer Positionierung, der Richter handele willkürlich, bewegen wir uns nicht mehr im Rahmen des Informationsrechts der Presse“, so Wolting weiter. Und er vermutet gleich noch eine Kampagne, wenn Journalisten kritisch nachfragen: „Sie verlangen mir nicht Informationen ab, sondern Zahlenmaterial zur Fortsetzung persönlicher Verunglimpfung und im Rahmen einer Kampagne, die nicht nur gezielt Einfluss auf die Bearbeitung von Verfahren und die Entscheidung einer konkreten Rechtssache nehmen will, sondern die mich auch auffordert, den zuständigen Richter von der Bearbeitung zu entbinden.“

Neben der Unterstellung ein schlichter Verstoß gegen die Pressefreiheit. Das Bundesverfassungsgericht, das übrigens das Transsexuellengesetz in weiten Teilen für verfassungswidrig hält, führte hierzu in seinem sogenannten „Spiegel-Urteil“ 1966 unter Anderem aus: „Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich. Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muss er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben.“

An dieser Rechtsauffassung halten die Karlsruher Richter bis heute eisern fest. Das Amtsgericht Leipzig hingegen möchte wohl lieber nicht, dass die Öffentlichkeit das Vorgehen ihrer Richter in solchen Fällen genauer kennt.

Rebecca Jäger wurde als Mann geboren. Foto: Martin Schöler
Rebecca Jäger wurde als Mann geboren. Foto: Martin Schöler

Richterliche Begutachtung noch zeitgemäß?

In der Sache selbst geht ein aktuelles Rechtsgutachten der Humboldt-Universität, das im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellt und diesen Februar veröffentlicht worden ist, längst über die derzeitige Gerichtspraxis hinaus. Die Autorinnen Laura Adamietz und Katharina Bager fordern eine generelle Abschaffung der Begutachtungspflicht. „Das Erfordernis der Sachverständigenbegutachtung als Voraussetzung der rechtlichen Anerkennung der eigenen geschlechtlichen Identität ist eine gravierende Verletzung des verfassungs- und völkerrechtlich garantierten Rechts auf Selbstbestimmung und Privatsphäre, ebenso ein Verstoß gegen die Verbote der Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität“, meinen die Gutachter der Humboldt-Universität.

Die Begutachtungspflicht werde von Betroffenen – abgesehen von dem ihnen aufgebürdeten Zeit- und Kostenaufwand – in zweierlei Hinsicht als Eingriff in ihre Rechte empfunden: „Zum einen durch die Erfahrungen im Begutachtungsverfahren selber und zum anderen durch Stigmatisierungs- und Diskriminierungserfahrungen, die untrennbar mit der Psychopathologisierung einhergehen. Diese Erfahrungen, die von der Stigmatisierung und Psychopathologisierung resultieren, können bei transgeschlechtlichen Menschen zu schweren gesundheitlichen Beschwerden führen“, schreiben die Gutachter.

Häufig würden die Untersuchungen als erniedrigend, grenzüberschreitend und verletzend erlebt. Die Autoren verweisen auf eine Studie des Deutschen Jugendinstituts. Demnach empfänden 46 Prozent der befragten Jugendlichen die Prozedur als belastend. Einige Probanden berichteten gar von Sitzungsdauern über acht bis zwölf Stunden.

Adamietz und Bager regen die Verlagerung der Zuständigkeit weg von den Amtsgerichten hin zu Standesämtern, Notaren und – für Auslandsdeutsche – Botschaften und Konsulaten an. Für die Änderung von Vornamen und Geschlecht solle eine öffentliche oder öffentlich-beglaubigte Erklärung genügen. Die Expertinnen begründen ihren Vorstoß mit einer Resolution des Europarats im April 2015. Danach ist die Bundesrepublik aufgefordert, das Verfahren schnell, transparent, niedrigschwellig und auf Basis der Selbstbestimmung der Antragsteller zu gestalten. „Insbesondere das Erfordernis der Fremdbegutachtung stellt eine unzumutbare Verfahrenshürde dar, der kein rechtfertigendes staatliches Interesse gegenübersteht“, so das Gutachten.

Die Bundesländer teilen mehrheitlich diese Auffassung. Der Bundesrat beschloss am 2. Juni: Die Bundesregierung soll nicht nur die Begutachtungspflicht abschaffen, sondern auch die Ersetzung des Gerichts- durch ein Verwaltungsverfahren umsetzen. Ob und wie schnell sich die Bundesregierung mit den Forderungen befasst, ist ungewiss.

Dass ein neues Gesetz noch vor der Bundestagswahl am 24. September in Kraft treten wird, gilt jedoch als ausgeschlossen. Zu spät für Rebecca Jäger. Sie muss sich in Kürze erneut Richter Lieckfeldt am Amtsgericht Leipzig stellen. Und dieser findet 2.000 Euro für eine bislang fachfremde Psychologin, die Jäger zusätzlich zur entwürdigenden Begutachtungsrunde zahlen soll, angemessen.

Mann, Frau? Mensch – Der lange Weg von Rebecca Jäger (Teil 1): Transgender

Mann, Frau? Mensch – Der lange Weg von Rebecca Jäger (Teil 1)

Dieser Artikel erschien am 16.06.17 in der aktuellen Ausgabe 44 der LEIPZIGER ZEITUNG. An dieser Stelle zum Nachlesen auch für L-IZ.de-Leser. Dieses und weitere Themen finden sich in der aktuellen LZ-Ausgabe, welche neben den normalen Leipziger Presseshops hier im Szeneverkauf zu kaufen ist.


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