Nachdem das Landgericht Leipzig den Freistaat Sachsen zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt hat, legt dieser nun Berufung gegen das Urteil ein. Ein von der Universität Leipzig im Jahr 2012 abgelehnter Bewerber auf eine Professur hatte in einem Zivilprozess eine Entschädigung in Höhe von 327.000 Euro erstritten. Unirektorin Schücking wollte eine andere Kandidatin berufen, obwohl eine Berufungskommission den Kläger für den geeignetsten Bewerber hielt.

Der Freistaat Sachsen hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig eingelegt, demzufolge einem von der Universität Leipzig abgewiesenen Bewerber ein Schadensersatz in sechsstelliger Höhe zusteht. Dies bestätigte das Wissenschaftsministerium auf Anfrage.

Ein Dozent hatte die Universität, Rektorin Beate Schücking und den Freistaat verklagt, weil er 2012 nicht auf eine Professur an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät berufen worden war, obwohl ihn eine vom Fakultätsrat eingesetzte Kommission auf den ersten Platz gesetzt hatte. Stattdessen erteilte Schücking der zweitplatzierten Kandidatin den Ruf und begründete dies mit größerer praktischer Erfahrung in der Bildungsarbeit und Maßnahmen zur Frauenförderung.

Das Gericht wies diese Begründung für die Bevorzugung der Zweitplatzierten als unzureichend zurück. Nur bei zwei gleich geeigneten Bewerbern hätte eine Frau bevorzugt werden dürfen. Zudem betrachtet das Gericht den Vorwurf als erwiesen, dass Schücking ein Gerücht über den abgelehnten Bewerber in Umlauf gebracht hat: Diesem zufolge soll er an einer früheren Hochschule möglicherweise eine andere Person sexuell genötigt haben. Schücking weist den Vorwurf zurück.

Die Professorenstelle wurde nicht besetzt, da die Zweitplatzierte der Universität absagte. Mittlerweile wurde das Berufungsverfahren eingestellt und eine neue Professur mit dem Titel „Pädagogik der frühen Kindheit“ ausgeschrieben. Die Klagen gegen die Universität und Schücking persönlich hatte das Landgericht abgewiesen. Jedoch haftet der Freistaat für die sogenannte Amtspflichtverletzung und soll dem Dozenten nun 327.000 Euro zahlen.

Weitere Informationen zu diesem Thema lesen Sie ab Freitag, den 16. Juni, in der neuen Ausgabe der LEIPZIGER ZEITUNG.

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