LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausg. 65Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat sich ausführlich zur geplanten Bafög-Reform der Bundesregierung geäußert und sieht dabei „Licht und Schatten“. Ende Januar hatte das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine Beitragserhöhung beim Bafög vorsieht. Im kommenden Herbst soll das Gesetz in Kraft treten.

Laut Gesetzentwurf sieht die Bundesregierung vor allem wegen der gestiegenen Ausgaben für Miete einen Handlungsbedarf: „Die steigenden Wohnkosten belasten nicht nur außerhalb des Elternhauses lebende Studierende, sondern auch auswärtig wohnende Schülerinnen und Schüler.“ Konkrete Ziele, die die Bundesregierung nach eigenen Angaben mit der Bafög-Reform verfolgt, sind: wieder mehr Menschen mit der Förderung zu erreichen, die Mittelschicht zu entlasten und die Angst potentieller Studierender vor Verschuldung zu dämpfen. Um diese Ziele zu erreichen, sieht der Gesetzentwurf zahlreiche Maßnahmen vor.

So sollen die Bedarfssätze zu Beginn des kommenden Schuljahres beziehungsweise Wintersemesters um fünf Prozent und im nächsten Jahr nochmals um zwei Prozent steigen. Insbesondere der Wohnzuschlag wird erhöht – auf bis zu 325 Euro. Auch die Einkommensfreibeträge, der Vermögensfreibeitrag sowie die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge sollen deutlich steigen.

Von der Bafög-Reform sollen aber auch Personen profitieren, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben. Wer nach 20 Jahren sein Darlehen wegen zu geringer Einkommen nicht vollständig zurückzahlen konnte, bekommt den Rest erlassen. Bislang war es lediglich möglich, sich für 20 Jahre von der Rückzahlung befreien zu lassen. Zudem sollen Personen, die die gesetzliche Förderungshöchstdauer überschreiten, künftig nicht mehr ein Bankdarlehen mit Zinsen, sondern ein zinsloses, staatliches Volldarlehen erhalten.

Eine weitere Änderung: Bislang war die maximale Summe, die zurückgezahlt werden muss, auf 10.000 Euro beschränkt. Nach der Reform sollen es maximal 77 Raten zu jeweils höchstens 130 Euro monatlich sein. Davon profitieren vor allem Personen, die wegen eines geringen Einkommens monatlich weniger als 130, aber mindestens 42 Euro zahlen.

Die erste und größere Reform für Bundesbildungsministerin Anja Karliczek. Foto: BMBF, Laurence Chaperon
Die erste und größere Reform für Bundesbildungsministerin Anja Karliczek. Foto: BMBF, Laurence Chaperon

Grundsätzlich gelten diese neuen Regelungen zur Rückzahlungsbegrenzung nur für Personen, die im kommenden Wintersemester oder später mit dem Studium beginnen. Allerdings soll es innerhalb eines halben Jahres auch für bereits Studierende oder Menschen, die ihr Studium beendet haben, möglich sein, in das neue „System“ zu wechseln.

Doch was sagt das DSW zu den einzelnen Punkten? „Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Bundesregierung nach sechs Jahren Stillstand beim Bafög nun die Bedarfssätze und die Elternfreibeträge erhöhen will“, lässt sich DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde in einer Pressemitteilung zitieren. Letzteres solle angeblich dazu führen, dass etwa 100.000 Personen zusätzlich Bafög erhalten werden. „An diesem Ziel wird man diese Bafög-Novelle vor allem messen müssen“, so Meyer auf der Heyde.

Die geplante Erhöhung des Grundbedarfs sei jedoch nicht ausreichend: „Wie wir mit Studien belegt haben, müsste der Bafög-Grundbedarf, anstatt wie von der Bundesregierung geplant auf 427 Euro, auf 500 bis 550 Euro im Monat erhöht werden, um den gestiegenen Bedarf der Studierenden decken zu können.“ Auch die erhöhte Wohnpauschale sei nicht ausreichend. Bereits vor knapp drei Jahren hätten Studierende laut Erhebung des DSW durchschnittlich 323 Euro für die Miete ausgegeben – also zwei Euro weniger als nun eingeplant. Seitdem dürften die durchschnittlichen Mietkosten jedoch nochmals deutlich gestiegen sein.

Weitere Forderungen

Weiterhin fordert das Deutsche Studentenwerk, dass Bafög über die Regelstudienzeit hinaus für mindestens ein weiteres Semester gezahlt werden soll. Nur knapp 40 Prozent der Studierenden würden ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit beenden. „Wir müssen feststellen: Die studentische Lebenswirklichkeit und das Bafög entkoppeln sich voneinander; dem muss gegengesteuert werden.“ Die Forderungen des DSW gehen aber noch weiter: Das Bafög solle auf das Teilzeitstudium ausgeweitet werden; die Altersgrenzen von 30 Jahren im Bachelor und 35 Jahren im Bafög sollen entfallen und auch der Leistungsnachweis nach vier Semestern sei überflüssig.

Bereits im Januar hatten sich verschiedene Politiker zur Bafög-Reform geäußert, auch aus Sachsen. So sagte die sächsische Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange (SPD) damals in einer Debatte im sächsischen Landtag: „Ich begrüße die vorgesehenen Anpassungen und freue mich, dass die Länder frühzeitig in die Diskussion über die Bafög-Novelle einbezogen werden. Das hat uns die Gelegenheit gegeben, die Interessen des Freistaats Sachsen einzubringen.“

Landtagsabgeordneter und bildungspolitischer Sprecher der sächsischen SPD-Fraktion, Holger Mann. Foto: L-IZ.de
Landtagsabgeordneter und bildungspolitischer Sprecher der sächsischen SPD-Fraktion, Holger Mann. Foto: L-IZ.de

Zufrieden äußerte sich auch der Landtagsabgeordnete und Parteikollege Holger Mann, der jedoch weitere Reformen forderte: „Als SPD setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass das Bafög sich dynamisch an die Lebens- und Studienrealität anpasst. Das bedeutet ein Teilzeitstudium förderfähig zu machen, Altersgrenzen im Sinne lebenslangen Lernens abzuschaffen, den Leistungsnachweis nach vier Semestern in einem sechssemestrigen Bachelor oder viersemestrigen Master als veraltetes Instrument entfallen zu lassen, die Nebenverdienstgrenze anzuheben sowie kleinere Stipendien wie das sächsische Arzt- und Lehrerstipendium oder die PJ-Vergütung auf Bafög anrechnungsfrei bleiben.“

Claudia Maicher, hochschulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, kritisierte die Reform. Zwar seien die Anhebung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge positiv zu sehen, „aber schon allein, dass alles in Stufen passiert und erst zum Wintersemester dieses Jahres überhaupt losgehen soll, bedeutet doch, dass die Hängepartie für viele Studierende und SchülerInnen weitergeht.“ Negativ sei weiterhin, dass die Altersgrenzen bestehen bleiben sollen und ein Teilzeitstudium nicht gefördert wird.

Ein negatives Fazit zog auch der überregional tätige „freie zusammenschluss von student*innenschaften“ (fzs). Die Änderungen würden zu spät erfolgen, zu gering ausfallen und zu wenige Studierende erreichen. „Bildungsministerin Anja Karliczek nimmt sehenden Auges historische Tiefstände bei der Bafög-Förderung hin“, beklagt fzs-Vorstandsmitglied Marcus Lamprecht. „Wir brauchen endlich ein angehörigenunabhängiges Bafög, das die tatsächlichen Bedarfe berücksichtigt. Damit die Änderungen wirksam werden und zu mehr Förderungen führen, muss die Bildungsministerin endlich zeigen, dass ihr Bildung auch etwas wert ist.“

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