Lehrerleben: Die zwei Probleme mit den Kopfnoten

LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausgabe 73, ab Freitag, 29. November 2019 im HandelFür FreikäuferEs gibt eine neue Diskussion, die im erfolgreichen Bildungsland Sachsen Gemüter erhitzt und Glaubenskämpfe heraufbeschwört. Dürfen Schüler in „für Ausbildungsplatzbewerbungen erforderlichen Zeugnissen“ Kopfnoten erhalten? Für das Verwaltungsgericht Dresden ist klar, dass es nur zulässig ist, „wenn der parlamentarische Gesetzgeber eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen hat.“ Im sächsischen Schulgesetz gibt es diese nicht.