Es war noch nicht die Entscheidung, auch wenn Sabine Friedel, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, sich nach der am Montag, 25. Mai, durchgeführten Sachverständigenanhörung zum Volksantrag „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“ sicher war: „Schulfrieden wird endlich hergestellt“. Tatsächlich konnte sie ja selbst beobachten, dass es nach wie vor große Widersprüche gibt – auch zwischen Volksantrag und Regierungskoalition.

Das brachte gleich am Montagmorgen das Bündnis Gemeinschaftsschule in Sachsen noch einmal zu Ausdruck. Denn der gemeinsame Antrag von CDU, Grünen und SPD baut erhebliche Hürden auf, wenn eine Gemeinschaftsschule entstehen soll.

„Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen mit der regulären Vierzügigkeit in der 5. Klasse hohe Hürden vor. Eine vor Ort gewollte Schulgründung wird damit deutlich erschwert oder teilweise unmöglich gemacht“, kritisierten die Vertrauenspersonen des Bündnisses.

„Auch die Ergänzung der ,Oberschule+‘ im ländlichen Raum, dessen Modell als Option für die Gemeinschaftsschule im Volksantrag bereits enthalten ist, ermöglicht kein flächendeckendes längeres gemeinsames Lernen. Zwar nimmt der Änderungsantrag den Gedanken des längeren gemeinsamen Lernens auf und sieht die Gemeinschaftsschule respektive ,Oberschule+‘ als Möglichkeit vor. Dies möchten wir bei aller Kritik wertschätzen. Die Hürden zur Einrichtung sind aber trotzdem zu hoch. Daher werben wir für den Volksantrag, den mehr 50.000 Menschen mittragen. Er ermöglicht flächendeckend längeres gemeinsames Lernen, ohne es zu forcieren. Er ist keine radikale Änderung, sondern eine sanfte Ergänzung des Schulsystems. Er ist der bestmögliche Kompromiss.“

Auch Sabine Friedel erlebte die sehr unterschiedlichen Positionen in der Anhörung selbst.

„Die Anhörung hat einmal mehr deutlich gemacht, wie weit die Meinungen zum längeren gemeinsamen Lernen auseinandergehen. Folgerichtig ernteten sowohl der Volksantrag als auch der Änderungsantrag der Koalition Zustimmung und Kritik gleichermaßen“, berichtet die Landtagsabgeordnete der SPD.

„Beim Zuhören gewann ich den Eindruck, dass Befürworter der Gemeinschaftsschule vornehmlich aus der Perspektive der Kinder, ihrer Entwicklung und ihrer Bedürfnisse argumentierten. Bei den Skeptikern spielten dagegen vor allem PISA-Ergebnisse sowie die Bedürfnisse von Schulträgern und Erwachsenen eine Rolle.“

Eine erstaunliche Einsicht. Denn sie bestätigt die Fehlentwicklungen im sächsischen Schulsystem, in dem es immer nur um „Wettbewerbsfähigkeit“ und „Kosteneffizienz“ geht. Wirklich verabschiedet hat sich die sächsische Regierung von ihrer PISA-Vernarrtheit bis heute nicht. Das Ergebnis sind gerade Schulen im ländlichen Raum, die immer wieder vor angeordneten Schließungen bangen, elend lange Fahrten der Kinder mit dem Schulbus und völlig sinnfreie Zitterpartien, wenn es um den Übergang von der Grundschule auf die höhere Schulform geht. Das ist in Schulgesetze gegossenes Konkurrenzdenken für einen völlig enthemmten Wettbewerb.

„Das längere gemeinsame Lernen bleibt ein Thema, das stark polarisiert. Insofern geht der Volksantrag aus unserer Sicht den richtigen Weg: Er ermöglicht Gemeinschaftsschulen überall dort, wo sie gewollt werden. Diesen wichtigen Gedanken nimmt die Koalition auf und stellt mit ihrem Änderungsantrag gleichzeitig Qualität und Stabilität im sächsischen Schulsystem sicher“, meint Sabine Friedel, lenkt dann aber vom Thema ab.

„Deutlich geworden ist aber vor allem eines: Wie gut eine Schule ist, hängt nicht an der Frage der Schulform. Es ist vor allem eine Frage der Schulkultur und der pädagogischen Qualität. Auch deshalb ist es sinnvoll, den jahrzehntelangen Streit um die Gemeinschaftsschule in Sachsen endlich zu beenden und einen Schulfrieden herzustellen – mit einem Kompromiss, der nun allen Seiten ein Stück weit gerecht wird. So können Schulen Gestaltungsspielräume nutzen und eigenverantwortlich entscheiden, wie sie der Umsetzung des staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrages am besten gerecht werden.“

Womit sie eben auch deutlich macht, wie sehr der Änderungsantrag von CDU, SPD und Grünen vor allem ein Kompromissversuch ist, um die CDU-Fraktion mitzunehmen, die dem Thema Gemeinschaftsschule nach wie vor skeptisch gegenübersteht.

Laut dem Änderungsantrag der Koalition sollen Gemeinschaftsschulen höhere Voraussetzungen erfüllen müssen als der Volksantrag vorsieht. Sie sollen ab Klasse fünf mindestens vierzügig anstatt mindestens zweizügig sein. Im ländlichen Raum dürfen sie ausnahmsweise dreizügig sein, aber nicht in drei aufeinanderfolgenden Jahren. Die Oberschule+, wie die Koalition Gemeinschaftsschulen von Klasse 1 bis 10 nennen will, muss nicht wie im Volksantrag mindestens zweizügig, sondern darf höchstens zweizügig sein und nicht in Mittel- und Oberzentren entstehen.

Aber zumindest ein Vorurteil löst sich jetzt endlich so langsam auf.

Bündnisgrüne sehen Bestätigung des Modells „Längeres gemeinsames Lernen“

„In der Anhörung konnte das Vorurteil, die Leistungen der Schülerinnen und Schüler blieben auf der Strecke, widerlegt werden. Viele Expertinnen und Experten betonten, dass in den Gemeinschaftsschulen Bildungswege durchlässig und anschlussfähig gestalten werden können“, geht Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, auf das eigentlich Selbstverständliche bei diesem Thema ein.

„Gemeinschaftsschulen leisten sehr gute Bildungsarbeit und stellen die individuellen Potenziale der Schülerinnen und Schüler in den Fokus. Unabhängig von Geschlecht oder Herkunft können junge Menschen entsprechend ihrer Potenziale gefördert und zu ihrem bestmöglichen Abschluss geführt werden.“

Die von der Bündnisgrünen-Fraktion geladene Sachverständige Birgit Zauner ist Vorstandsmitglied in der Arbeitsgemeinschaft GMS-Eltern im Regierungsbezirk Tübingen als auch im Verein für Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg e. V. Sie fordert Sachsen auf, mehr „Bildungsmut“ zu zeigen. Im Vergleich zu Baden-Württemberg besitze Sachsen eine hohe Akzeptanz von Ganztagsschulen und verfüge über gute bauliche Voraussetzungen für die Umsetzung des neuen Schultyps. Zudem betonte sie die breite Unterstützung in der Bevölkerung durch den erfolgreichen Volksantrag.

Ferner verwies Zauner auf den Deutschen Schulpreis. Dieser wurde in Baden-Württemberg bereits siebenmal verliehen. Davon gingen fünf Preise an Gemeinschaftsschulen. Dies zeige, dass die Verdammung des „gemeinsamen längeren Lernens“ nicht der Realität entspricht.

Für Christin Melcher war die Anhörung eine Bestätigung für die Richtigkeit und Relevanz zur Einführung von „längerem gemeinsamen Lernen“ in Sachsen: „Gemeinschaftsschulen leisten einen entscheidenden Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit und sind eine Chance für mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt, für Integration sowie Inklusion.“

Zum Änderungsantrag der Fraktion AfD erklärt Christin Melcher: „Die Sachverständigen bestätigten, dass der Änderungsantrag der Fraktion AfD wenig sachlich und zielführend ist. Zum einen ist er inhaltlich weit entfernt vom ursprünglichen Volksantrag und pädagogisch rückwärtsgewandt. Zum anderen kommt er sprachlich sehr altbacken daher. Der binnendifferenzierte Unterricht der Gemeinschaftsschule wird mit dem Änderungsantrag völlig vom Tisch gefegt und nimmt den Willen der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Volksantrages überhaupt nicht ernst.“

Linke: Sachsen braucht gute Chancen für längeres gemeinsames Lernen, aber keinen neuen Schulversuch!

Aber warum dann der Kompromissantrag von CDU, SPD und Grünen? Die Linksfraktion jedenfalls plädiert für die hundertprozentige Annahme des Volksantrags.

„Wir stehen nach wie vor für das Anliegen des Volksantrages ein, längeres gemeinsames Lernen niedrigschwellig und flächendeckend zu ermöglichen. Das und nichts anderes ist der Wunsch der 50.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sowie der Bevölkerungsmehrheit. Die Änderungsanträge zum Volksantrag widersprechen diesem Anspruch. Wir warnen davor, hohe Hürden für die neue, zusätzliche Schulart Gemeinschaftsschulen zu errichten“, kommentiert die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Luise Neuhaus-Wartenberg, die Sachverständigenanhörung.

„In Thüringen hat es etwa zehn Jahre gedauert, bis die heute ansehnliche Zahl von fast 70 Gemeinschaftsschulen entstanden ist. Wir haben in Sachsen nicht viel gekonnt, wenn bei uns mittel- bis langfristig nur eine Handvoll Gemeinschaftsschulen ins Leben gerufen werden können. Das käme unterm Strich einem neuen Schulversuch mit Modellschulen gleich. Den braucht aber niemand außer der CDU, die damit das Thema vom Tisch bekommen will.“

Sie jedenfalls ist sich sicher: „Längeres gemeinsames Lernen schafft eine langfristig stabile Lernumgebung, sorgt durch moderne Lehr- und Lernkonzepte für bessere individuelle Förderung und kann soziale Ungleichheit lindern. Sachsen hat diese pädagogische Innovation verdient!“

Das Bündnis „Gemeinschaftsschule in Sachsen“ befürchtet neue Hürden durch Änderungsanträge im Sächsischen Landtag

Das Bündnis „Gemeinschaftsschule in Sachsen” befürchtet neue Hürden durch Änderungsanträge im Sächsischen Landtag

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