Für FreikäuferDas Unbehagen, das seit einiger Zeit durch die Bundesrepublik wallt, hat auch mit einem gewissen Misstrauen in die öffentlich-rechtlichen Sender zu tun – weniger in die Sender selbst, als in ihre Unabhängigkeit und Staatsferne. Für Aufsehen sorgte 2014 das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staatsvertrag, das auch ein Schlaglicht auf die ARD-Sendeanstalten warf. Aber nach einem anfänglichen Zucken setzt Sachsens Regierung beim MDR-Staatsvertrag auf Mauern und Verschieben.

Genau das konnte jetzt Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, aus der Antwort von Medienstaatsminister Dr. Fritz Jaeckel herauslesen. Denn das Zeitfenster, in dem die sächsische Staatskanzlei hätte federführend den neuen Staatsvertrag bis zur Unterschriftsreife führen können, hat Sachsen nicht genutzt. Man spielt den Ball einfach mal nach Sachsen-Anhalt weiter. Hat ja keine Eile. Solange politiknahe Vertreter die Aufsichtsgremien besetzen, ist – aus Staatssicht – ja alles in Ordnung.

„Die Sächsische Staatsregierung bremst die Reform des MDR-Staatsvertrages weiter mit aller Kraft“, sagt Maicher. „Geht es nach der Sächsischen Staatsregierung, wird der MDR-Staatsvertrag zu seinem 30. Geburtstag unverändert in seiner ersten Fassung von 1991 bestehen. In Zeiten, in denen Medienpolitik flexibel auf gesellschaftliche und technische Entwicklungen reagieren muss, ist das ein Armutszeugnis.“

Dabei war mit dem ZDF-Urteil eigentlich klar, dass sich auch in den Aufsichtsgremien der Landessender der ARD etwas ändern muss. Auch dort dominieren Politiker, Staatsdiener und Vertreter von diversen „gesellschaftlichen Organisationen“, die selbst wieder über ihr Parteibuch zu diesem Posten gekommen sind. Der Anteil dieser politisch Einfluss nehmenden Personen müsste eigentlich auch beim MDR sinken.

Aber die Wahl zum MDR-Rundfunkrat hat gezeigt, dass Sachsens CDU das gar nicht möchte. Sie sorgte dafür, dass der CDU-Politiker Steffen Flath den einflussreichen Posten des Vorsitzenden bekam.

„Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staatsvertrag im März 2014 hatte die sächsische Staatsregierung keinen Willen gezeigt, eine Einigung mit den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen zu befördern. Nach dem Scheitern eines ersten Entwurfes im Jahr 2015 folgte unter sächsischer Federführung über den MDR-Novellierungsprozess eine Verzögerungstaktik, weil die Partnerländer nicht nach der Pfeife der sächsischen CDU tanzen wollten“, kritisiert Claudia Maicher. „Seit 1. Juli 2017 ist nun Sachsen-Anhalt mit der Federführung an der Reihe und will den Prozess wieder anschieben. An den weiteren Verfahrensschritten zeigt sich Staatskanzleiminister Dr. Fritz Jaeckel in seiner Antwort auf die Anfrage aber uninteressiert. Er gibt jedoch vorsorglich schon einmal bekannt, dass die Novellierung aus seiner Sicht bis 2021 Zeit hat. Die Signale sind deutlich: Die sächsische Staatsregierung will die Reform des MDR-Staatsvertrages weiter mit aller Kraft bremsen und bis nach den nächsten Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen 2019 aussitzen.“

Die entscheidende Passage lautet: „Die Sächsische Staatskanzlei hält eine Ratifizierung der Novelle des MDR-Staatsvertrages vor der Neukonstituierung des MDR-Rundfunkrates im Dezember 2021 unter Berücksichtigung des im Vorfeld gemäß § 19 Abs. 3 MDR-Staatsvertrag durchzuführenden Bewerbungsverfahrens für ausreichend.“

Solange man an den Aufsichtsgremien nichts ändert, bleibt der Einfluss der Regierung gewahrt.

„Diese Haltung ist unverantwortlich“, sagt Maicher. „Es vergeht Jahr um Jahr, in dem der MDR die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für die Begrenzung der Anzahl staatlicher und staatsnaher Vertreter, Inkompatibilitätsregelungen und mehr Vielfalt gesellschaftlicher Gruppen in den Gremien öffentlich-rechtlicher Anstalten nicht erfüllt. Dessen ungeachtet zeigt die Sächsische Staatskanzlei noch nicht einmal ein Problembewusstsein angesichts einer weiteren Verzögerung.“

Sie fordert Staatskanzleiminister Dr. Fritz Jaeckel nun auf, die Blockade endlich aufzugeben.

„Schlagen Sie den gemeinsamen Appell der Medien-Ausschüsse der Landtage von Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen vom 21.08.2017 nach einem konkreten Novellierungsentwurf bis zum Ende des 1. Quartals 2018 nicht in den Wind“, sagt die Abgeordnete. „Die von Thüringen eröffnete Diskussion um die Verteilung der MDR-Standorte darf jetzt nicht dazu führen, die verfassungsgemäße Erneuerung des Staatsvertrages weiter aufzuschieben.“

Die CDU-Fraktion hat umgehend auf die Kritik reagiert.

„Von Blockade kann gar keine Rede sein. Die Vertreter der Medienausschüsse der Landtage von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich am 21. August sogar auf ein Verfahren verständigt. Dabei erwarten wir Ende des ersten Quartals 2018 einen konkreten Entwurf zur Novellierung des Staatsvertrages“, widerspricht die medienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Aline Fiedler. „Wir müssen bei der Novellierung des Staatsvertrages aber nicht nur die technischen Modernisierungen beachten. Auch die Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaft der Länder zur zukünftigen Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen mit einfließen.“

Dass der Thüringer Vorstoß dabei eine Rolle spielt, deutet sie zumindest an, wenn sie sagt: „Und nicht zuletzt sollten wir als Sachsen keine strukturellen Entscheidungen zulasten von Arbeitsplätzen in der Medienbranche hier vor Ort zulassen.“

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