Schwein gehabt. Am 13. Dezember 2011 fanden Polizisten bei Daniel B. (42) hunderttausende Fotos und Videos mit kinderpornografischen Inhalten. Am Mittwoch kam der Administrator einer Krankenversicherung mit einer Bewährungsstrafe davon.

In der Anklageschrift war der sensationelle Fund aus verfahrensökonomischen Gründen bereits zusammengeschrumpft. Aus mehreren hunderttausend Dateien wurden knapp 30.000 Fotos und Videos. Immer noch eine ganze Menge. Der Hallenser hatte sich das Material überwiegend in den Jahren 2010 und 2011 über die Filesharing-Plattform “eDonkey” besorgt. Weil das Programm auf dem Tauschbörsenprinzip fußt, machte sich der Pädophile nicht nur des Besitzes, sondern auch der Verbreitung kinderpornografischer Schriften schuldig. Beides ist in Deutschland streng verboten. Denn hinter jeder einzelnen Aufnahme steckt der sexuelle Missbrauch von mindestens einem Kind.

Daniel B. ist ein unscheinbarer schüchterner Mann, schmallippig von hagerer Statur, dem man zumindest auf dem ersten Blick nicht zutrauen würde, einer Fliege irgendetwas zuleide zu tun. Seit gut 20 Jahren konsumiere er Kinderpornos. Der Prozess – sein allererster – ist ihm sichtlich peinlich. Gegenüber seinem sozialen Umfeld hat er seine sexuellen Neigungen bisher verheimlicht. Über das Strafverfahren sprach er aus Scham nur mit seinem Anwalt. Der ging vor dem Leipziger Amtsgericht in die Offensive, um den IT-Experten vor dem Gefängnis zu bewahren. “Mein Mandant hat über Jahre hinweg ein hohes Kontingent an pornografischen Dateien angesammelt”, gab Verteidiger Clemens Louis an. “Er hat sie gezielt geladen, um sie sich anzusehen.”

“Wenn ich mir diese Videos anschaue, dann kommt mir das kalte Grausen”, befand Amtsrichterin Ute Fritsch. “Jetzt sehe ich hier Bilddateien im vier oder fünfstelligen Bereich. Was haben Sie damit vorgehabt?” Der Angeklagte hätte sich in diesem Moment am liebsten in seinem Stuhl vergraben. “Wenn jemand im sechsstelligen Bereich Bilder hortet, ist das eine Ausnahme”, fasste Fritsch nach. Daniel B. fand keine Erklärung für sein Verhalten. “Warum, darüber habe ich mir keine Gedanken gemacht.”

Erschreckend. Und doch so plausibel. Immerhin ist ein Foto schnell aus dem Netz geladen. Die abgebildeten Kinder, in diesem Fall viele asiatischer Herkunft, sind den Tätern für gewöhnlich nicht persönlich bekannt. Offensichtlich verdrängte der Angeklagte, dass den Kindern auf den Aufnahmen, mittels derer er sich über Jahre hinweg sexuell befriedigte, großes Leid widerfahren ist. “Man kann nicht in Worte fassen, was hier mit Kleinstkindern passiert ist”, resümierte Staatsanwalt Jens Heinrich in seinem Plädoyer.

Daniel B. steht seit Anfang der 2000er bei demselben Arbeitgeber in Lohn und Brot, hat ein überdurchschnittliches Einkommen und sich seit der Hausdurchsuchung im Jahr 2011 nichts mehr zuschulden kommen lassen. Das Gericht hatte außerdem sein umfassendes Geständnis zu berücksichtigen. Heinrich beantragte deshalb zwei Jahre Haft auf Bewährung. Verteidiger Louis schloss sich dem Antrag an. “Daniel B. hat Angst vor der Justiz und lässt sich von so einem Verfahren abschrecken.”

Das Schöffengericht folgte beim Strafmaß den Plädoyers. Eine höhere Strafe hätte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Daniel B. muss sich außerdem in sexualtherapeutische Behandlung begeben und 3.000 Euro an die Opferhilfe Sachsen überweisen. “Wir gehen davon aus, dass man Sie nicht erst einsperren muss, damit Sie die richtigen Lehren aus dem Verfahren ziehen”, so Fritsch. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Es gibt 13 Kommentare

Ja, “Stefan, Sie sind krank” war wohl zu direkt. Das geht so nicht!

Doch, mir schien es wenig gesund, dass sich jemand an “Hunderttausenden Kinderpornos” erfreut und mir etwas von Peitschenhieben und Verhältnismäßigkeit in der Rechtsprechung erzählt wird.
Na ja, und der Verwies auf “eine Rotfahrt ” und auf “Augenmass”, scheint mir ebenfalls alles andere als gesund.

Schade, dass dieser Mensch nicht eher beim Kinderporno-Herunterladen erwischt wurde, so hätte sicher im Vorhinein einiges verhindert werden können. Auch wenn es “nur” Bilder herunterladen und “anschauen” ist, hinter jedem Bild steckt ein schweres Schicksal eines missbrauchten Kindes, dass ein Leben lang geschändet und geschädigt ist. Besser ist es, dass solche Menschen mit solchen Neigungen vorher eine Therapie bekommen, um ihnen vor Augen zu führen, was sie einem Kind da antun und trotz dieser Veranlagung keine Täter werden. Dieser Mann ist wirklich mit mehr als einem blauen Auge davongekommen, hoffentlich ist ihm das Ausmaß seiner Verfehlung bewusst.

Lieber Klaus, ich habe eine Bitte geäußert. Beide werden sie lesen. Dann sehen wir weiter. Die – sagen wir höflich – Vorwürfe der L-IZ gegenüber sind Quatsch 😉 Hier werden alle gleich behandelt, wie es sich gehört.

Ihr M.F.

Ich habe mich auch nicht angesprochen gefühlt, da ich Stefan nicht ernst nehme.

Eigentlich sollte man das Übel bei der Wurzel packen. Nur dann kann man Probleme lösen. Hier sind nicht beide – also Stefan und JG – das Übel, sondern es ist einzig und allein Stefan, wie in vielen anderen Fällen auch!

Langsam kommt es mir so vor, als ob Stefan bei der L-IZ eine “besondere Rolle” einnimmt. Sollte das der Fall sein, dann wäre ich aufgrund meiner vielen positiven Erfahrungen mit der L-IZ schwer enttäuscht.

Lieber Klaus, es mag Sie überraschen, aber es geht gerade nicht um Sie, repektive Ihr Verhältnis zu “Stefan”. Meine Bitte war aus einfachen Gründen an Beide hier gerichtet: Zum Streit gehören nämlich immer zwei. 😉 Und diesen bat ich einzuschränken / zu beenden. Auch im Sinne eines zukünftig verträglicheren Umgangs miteinander bei aller Härte in der Sache.

Ihr M.F.

Ich möchte hiermit nachdrücklich mein Unverständnis darüber zum Ausdruck bringen, dass JG für seine harmlose Bemerkung, dass Stefan krank ist, kritisiert wird.

Die erheblichen persönlichen Beleidigungen, egal zu welchen Themen sich Stefan äußert, gehen immer nur von ihm aus. Auch hier wieder!

Im Interesse von sachlichen, aber durchaus kritischen Diskussionen, wäre es nach meiner Ansicht an der Zeit, Stefan von Seiten der L-IZ eindeutig verstehen zu geben, dass seine Kommentare nur dann weiter “gewünscht” sind, wenn er “Normalität” in seine Beiträge bringt. Ist er dazu nicht in der Lage bzw. nicht gewillt, dann sollte ein Ausschluss erfolgen.

Es gibt sicher genügend Portale, wo er seine Müllkübel entleeren kann. Aber vielleicht wurde er dort bereits hinter die Schranken verwiesen, was stark zu vermuten ist.

Nur ganz kurz und im Sinne einer Lösung: Ich möchte im Namen der L-IZ.de um Mäßigung in den persönlichen Bezügen bitten. Im Wissen um die Emotionalität bei solchen Themen, ist es dennoch wenig konstruktiv, wenn gegenseitige Zuweisungen / Beleidigungen zum Einsatz kommen.

Die Spannbreite bei diesem Thema ist von Rufen von zu harter (selten) bis zu geringer (öfter) Bestrafung groß, dennoch könnte man sich erste einmal darauf verständigen, dass der Austausch sachlicher Natur bleibt.

Vielen Dank (auch im Namen des L-IZ – Teams)

Ihr M.F.

Verklebung? Bildschirm putzen hilft. Nehmen Sie aber nicht zuviel Wasser.

Trinken Sie auch mal Wasser, damit Ihr Verstand nicht eintrocknet. Oder gar verklebt.

>2. “Kinderpornos” und Augenmaß schließen sich grundsätzlich aus.

Also ist Lebenslaenglich mit Sicherungsverwahrung (“mehr” geht, glaub ich, in Deutschland nicht) dann auch okay, allein fuers Betrachten von schlimmen Bildchen? Was macht man dann mit Sexualmehrfachmoerdern? Sie wollen ja kein Augenmass haben. Also solche Leute kraeftig vermoebeln (Verstoss gegen Art. 2 GG) und anschliessend in ein geeignetes Drittland (Verstoss gegen Art. 16 GG) und dort rituell steinigen lassen? Sie wollten doch kein Augenmass haben.

Ihre Aussage 2 kann man folglich ganz getrost als schieren Krawall abtun. Die Richter sehen das ja auch so.

Gut, dass das Grundgesetz mich vor Ihnen schuetzt.

@ Stefan
Ihre erhabene Weisheit verklebt mir den Bildschirm.

1. Ich habe selbstverständlich den gesamten Artikel gelesen, auch die von Ihnen empfohlenen letzten beiden Absätze.

2. “Kinderpornos” und Augenmaß schließen sich grundsätzlich aus.

JG, ja, so kann Rechtsprechung sein.
Wollten Sie lieber Peitschenhiebe fuer den Taeter?

Lesen Sie mal die letzten beiden Absaetze im Artikel und denken Sie ueber eine verhaeltnismaessige Rechtsprechung nach.

Wenn Sie mal bestraft werden (schon fuer eine Rotfahrt z.B.), dann wollen Sie doch auch so etwas wie ein “Augenmass”?

(Hier am Rechner kann ich keine Umlaute und Esszetts tippen, ich bitte um Nachsicht.)

“Hallenser kommt blauem Auge davon”
Soll das deutsch sein?

“hunderttausende Fotos und Videos mit kinderpornografischen Inhalten. Am Mittwoch kam der Administrator einer Krankenversicherung mit einer Bewährungsstrafe davon.”
Soll das Rechtsprechung sein?

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