Der LEGIDA e.V. zeigte sich am Freitag erfolgreich. Stolz verkündete man einen Teilerfolg vor dem Verwaltungsgericht bezüglich der Zugänge zum Kundgebungsort am Montagabend. Auf Nachfrage teilte das Gericht jedoch am Montagmorgen mit, dass das Verfahren lediglich eingestellt wurde. Ein Gespräch mit der Polizei wurde im Vorfeld nicht gesucht, was bei der Gerichtsprecherin für Verwunderung sorgte.

Das Vertrauen von LEGIDA in die Polizei scheint zurzeit nicht mehr das Beste zu sein. Hieß es bei den vergangenen Demonstrationen oft noch „Dank der Polizei“, geht man mittlerweile juristisch gegen sie vor.

Einen vermeintlichen Grund lieferte am vergangen Montag, dem 7. September, eine Zugangspraxis zur Kundgebung auf dem kleinen Willy-Brandt-Platz. Unter anderem bemängelte LEGIDA-Kopf Markus Johnke, dass Teilnehmer nicht zur Kundgebung konnten. Die Polizei sah ein Konzept vor, das einen Großteil der Teilnehmer über die Unterführung vom Bahnhof zum Platz bringen sollte.

Am Freitag verkündete man nun einen Teilerfolg gegenüber der Polizei. „Für Montag ist auf jeden Fall sicher, dass vom Hauptbahnhofausgang direkt über die Straße zu uns auf den Platz eine Gasse mit Polizeigittern gemacht wird“, so der LEGIDA e.V. am Freitag, „durch die man sicher zum Platz gelangen kann.“

Auf Anfrage von L-IZ.de zu den anhängigen Verfahren zeigte sich Sprecherin Susanne Eichhorn-Gast verwundert. Am Telefon teilte sie mit, dass man das Verfahren eingestellt habe. „Es wird keine Entscheidung zugunsten von LEGIDA geben“, bekräftige sie.

Diesen Montag mit noch mehr Gittern? Foto: L-IZ.de
Diesen Montag mit noch mehr Gittern? Foto: L-IZ.de

Nach ihren Angaben habe LEGIDA e.V. das Gespräch mit der Polizei nicht gesucht und hatte den vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Gegenstand des Verfahrens war der besagte, angeblich verhinderte, Zugang. Dass Teilnehmer nicht zum Versammlungsort kamen, widerlegt allerdings die An- und Abreise über die vorgesehene Unterführung. Über diese traf ein Großteil der Teilnehmer am vergangen Montag ein.

In einem Schreiben aus dem Gerichtsverfahren, das auf der Facebook-Seite des LEGIDA e.V. veröffentlicht wurde, teilte die Polizeidirektion Leipzig mit, dass man sehr wohl das Recht auf freien Zugang eingehalten habe. Aufgrund des Schutzes der Teilnehmer aber Absperrmaßnahmen als notwendig ansah. „Wenn dies den Interessen der Antragstellerin widersprochen hat, wird dies hierseits vorliegend zur Kenntnis genommen“, so die Polizeidirektion.

„In der Konsequenz wird nunmehr eine weitere Möglichkeit des Zu- und Abgangs für das Versammlungsgeschehen am 14. September 2015 im Form einer durch Zäune gesicherten Gasse zwischen Willy-Brandt-Platz und Westhalle des Hauptbahnhofes geschaffen werden“, so die Polizei zum geplanten Szenario, „obgleich sich die Frage stellt, inwieweit die Eröffnung weiterer Angriffsmöglichkeiten auf Versammlungsteilnehmer sachdienlich sind.“

Verständnis hat die Polizei für die Forderung des Vereins offensichtlich nicht mehr. LEGIDA wird daher auf eigenen Wunsch seine Teilnehmer hinter Gittern begrüßen.

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