In der AfD passiert es immer mal wieder, dass Mitglieder aus Partei oder Fraktionen ausgeschlossen werden, man denke beispielsweise an den Leipziger Roland Ulbrich. Aktuell beschäftigen sich Gerichte in Sachsen intensiv mit einem Fall in Chemnitz. Dort möchte die Stadtratsfraktion den Vorsitzenden des Kreisverbandes loswerden – bislang erfolglos.

Im April begann das, was manche Medien als „Schlammschlacht“ bezeichnen. Die Ratsfraktion der AfD in Chemnitz schloss ihr Mitglied Nico Köhler aus der Fraktion aus. Der Kreisvorsitzende war zu diesem Zeitpunkt auch Vorsitzender der AfD-Fraktion.

Köhler wollte den Ausschluss nicht hinnehmen und wehrte sich im Eilverfahren am Verwaltungsgericht Chemnitz. Dieses gab ihm Recht, ebenso kurz darauf das Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Doch die AfD-Fraktion ignoriert die Gerichtsurteile – kürzlich wurde Köhler erneut aus der Fraktion ausgeschlossen.

Es geht um Parkplätze

Hintergrund ist scharfe Kritik, die Köhler fraktions- beziehungsweise parteiintern geäußert hat. Das berichten „Freie Presse“ und „Sächsische Zeitung“. Köhler wirft einigen Fraktionskollegen vor, stark vergünstigte Garagenplätze erhalten und sich dafür mit einem gewünschten Abstimmungsverhalten im Stadtrat „bedankt“ zu haben. Es geht also um Korruption.

In der Fraktion weist man diese Vorwürfe zurück und kündigt rechtliche Schritte gegen Köhler an. Dieser soll außerdem Unterlagen aus der Fraktionsgeschäftsstelle gestohlen haben, um seine Vorwürfe zu beweisen. Das wiederum weist Köhler zurück. Hochrangige AfD-Politiker außerhalb des Kreisverbandes würden seine Einschätzung bezüglich der Korruptionsvorwürfe teilen.

Gericht bestätigt eigene Entscheidung

Am Donnerstag hat nun das Verwaltungsgericht Chemnitz erneut zu Gunsten von Köhler entschieden: Auch der zweite Ausschluss sei rechtswidrig gewesen. Mindestens bis zu einer möglichen Entscheidung in einem Hauptverfahren müsse Köhler alle Rechten und Pflichten eines Fraktionsmitglieds behalten.

„Die These der Mehrheit der Fraktionsmitglieder, dass das Vertrauensverhältnis zum Antragsteller massiv und nicht wieder herstellbar gestört sei, genüge nicht, wenn hierfür keine zureichenden, nachvollziehbaren Anknüpfungstatsachen und Umstände vorliegen“, begründet das Gericht seine Entscheidung.

Es verweist auch auf formale Mängel. Die Fraktion habe weder versucht, die Vorwürfe aufzuklären, noch den laut eigener Geschäftsordnung vorgesehenen Schlichtungsversuch unternommen.

Stadtrat von Auseinandersetzung betroffen

Wie die „Freie Presse“ berichtet, hat der Rechtsstreit auch Folgen für die Abläufe im Stadtrat. Dieser sollte eigentlich Beiräte und Aufsichtsräte neu besetzen. Doch weil das von der Größe der Fraktionen abhängt, wurden die Wahlen verschoben.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich. Es ist aber unwahrscheinlich, dass dieses diesmal zu einem anderen Ergebnis kommen würde. Unklar ist, was passiert, wenn sich die Fraktion weiterhin weigert, Köhler wieder aufzunehmen.

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