Am 21. März stellte ein Leipziger Tierarzt nach eigenen Beobachtungen im Zirkus „Berolina“ eine Anzeige gegen die Betreiber. Insbesondere der Zustand eines Elefanten, aber auch weitere Details der Vorführungen hatten ihn nach seinem Zirkusbesuch dazu bewogen, Alarm zu schlagen. Nun meldete sich das Veterinäramt der Stadt beim Zirkus und anschließend bei der L-IZ. Mit einem Befund irgendwie mittiger Natur.

Denn in der Verantwortung stehen neben dem Betreiber des „Berolina“ auch die Tierwächter des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes. Sie sind es, die entsprechende Kontrollen durchzuführen und die Tiere samt Haltung zu begutachten haben. Was auch am 18. März in Leipzig durch das hiesige Amt geschah. Gegenüber L-IZ heißt es heute: „Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt hat in der regulären Vorab-Kontrolle auf dem Berolina-Gelände die Tierhaltungsbedingungen und den Pflegezustand der Tiere bereits am 18.03.2016 durch zwei amtliche Tierärzte überprüft.“

Und aufgefallen ist auch diesen beiden Tierärzten, dass vor allem mit einem Elefanten nicht alles in Ordnung war. Auch wenn das Amt es etwas allgemeiner formuliert und angibt: „Sofern Pflegezustände einzelner Tiere vom optimalen Erscheinungsbild abweichen, werden vom Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Auflagen zur täglichen Dokumentation der Pflegemaßnahmen erteilt. Dies ist im Falle des Elefanten geschehen.“

Aufgrund der Anzeige vom 21. März jedoch machte sich das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt nochmals auf die Socken und überprüfte noch am gleichen Tag erneut die konkret angezeigten Sachverhalte auf dem Zirkusgelände. Das Ergebnis: „Bei den Umfangsvermehrungen an den Vorderläufen eines der drei Elefanten handelt es sich um Schwielen, die nachweislich behandelt werden. Bewegung des Elefanten fördert die Durchblutung der Beine und die Heilung. Ein Ausschluss des Tieres von der Vorstellung wäre somit nicht sinnvoll.“

Auch die Umgebungsbedingungen wurden nochmals unter die Lupe genommen und was manchem Beobachter kärglich erscheint, genügt dennoch den sogenannten „Zirkusrichtlinien“ des Bundesamtes für Ernährung und Landwirtschaft. So sind aus Amtssicht die Unterbringung im Stallzelt, ein täglicher Freigang im angrenzenden Park sowie die Scheuermöglichkeiten für die Elefanten in Form der beiden festen Zeltstangen im Stallzelt und während der täglichen Ausführung in den Morgenstunden im gegenüberliegenden Parkareal ausreichend. Nach Erkenntnis der Amtsärzte würden auch „die borkigen Hautstellen der Elefanten (…) täglich mit warmem Wasser und einer Bürste behandelt.“

Da sich der Tierarzt, welcher als normaler Besucher seine Beobachtungen machte, auch über einige weitere Nummern des Programms gewundert hatte, möchten sich nun seine Kollegen vom Amt selbst mal eine Vorstellung des Zirkus „Berolina“ ansehen und sämtliche Tiernummern beurteilen. So hatte der Anzeigensteller auch moniert, dass neben einem Ritt von fünf Reitern auf einem Pferd auch ein Salto auf dem Rücken eines Pferdes gleich zweimal missglückte und der Artist dabei den Kopf des Tieres traf.

Die „Zirkusrichtlinien“ des Bundes (Elefanten auf S. 17)

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