Es war ein denkbar kurzer Prozess, denn der Angeklagte war unentschuldigt gar nicht erst erschienen. Folglich wurde ein vorher ergangener Strafbefehl bestätigt – nun soll Jan-Henrik R. (36) 1.200 Euro Geldstrafe zahlen, weil er am 1. Februar 2016 während einer LEGIDA-Demonstration einen Reporter der L-IZ angegriffen hatte.

Rückblick: Am Abend des 1. Februar 2016 kam es während des LEGIDA-Aufzuges im Leipziger Zentrum zu massiven Pöbeleien und Attacken auf die anwesenden Journalisten. Unter anderem wurden die Pressevertreter mit Feuerzeugen beworfen und durch Blendlichter seitens der LEGIDA-Demonstranten an ihrer Arbeit gehindert.

Bei der Rückkehr von LEGIDA nach ihrem „Montagsspaziergang“ auf den Richard-Wagner-Platz löste sich ein Teilnehmer aus der Menschenmenge heraus und schubste einen Reporter, der Filmaufnahmen im Auftrag der L-IZ fertigte, vor mehreren Zeugen von einem Podest. Der Filmende kam mit den Füßen neben der Erhöhung zum Stehen, trug jedoch eine Schürfwunde an der Hand und ein Hämatom davon. Während der Attacke stieß der Angreifer diverse Beleidigungen aus. Die Bereitschaftspolizei nahm die Anzeige wegen Körperverletzung auf und stellte die Personalien des Aggressors fest.

Es war nicht die erste Begegnung an diesem Abend: Wie das Videomaterial drastisch dokumentiert, hatte der Verdächtige dem L-IZ-Journalisten bereits kurz vor dem Geschehen gedroht und sich mit demonstrativen Gesten vor seine Kamera gestellt. Dann tauchte er in der Masse unter, um wenige Minuten später handgreiflich zu werden. Trieb ihn Frust, weil die Einschüchterung nicht funktionierte? Fest steht: Es war längst nicht die einzige Tätlichkeit gegen Journalisten an diesem Demotag und seit Beginn der Aufmärsche in Leipzig Anfang 2015 nur ein Vorfall von vielen, der sich in eine traurige Chronik der Gewalt seitens LEGIDA einreiht – und nicht zuletzt den Mythos von friedliebenden Demonstranten widerlegt.

Da der als mutmaßlicher Täter identifizierte Jan-Henrik R. (36) seinen Strafbefehl über 1.200 Euro nicht akzeptierte, sollte es am Mittwoch zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kommen. Jan-Henrik R. blieb dieser jedoch ohne Entschuldigung fern, so dass Richterin Sabine Hahn den Einspruch gemäß dem Willen der Staatsanwaltschaft verwarf. Der Angeklagte kann nun allerdings noch in Berufung gehen oder eine Neuauflage des Prozesses beantragen, sollte es triftige Gründe für seine Abwesenheit gegeben haben. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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