Die linke Szene macht gegen die geplante Legida-Demo am 9. Januar mobil – und gießt mächtig Öl ins Feuer. Das Werbeplakat zur Gegendemo zieren ausgerechnet die Namen der 215 Verdächtigen, die am 11. Januar dieses Jahres Kneipen und Geschäfte in der Wolfgang-Heinze-Straße angegriffen haben.
Seit Montag sorgt die Einstellung eines Hitlergruß-Verfahrens durch die Dresdner Staatsanwaltschaft für Aufreger in sozialen Netzwerken. Die Behörde hatte ein Verfahren gegen einen Mann mangels öffentlichen Verfolgungsinteresses eingestellt, der Pegida-Gegnern die berühmt-berüchtigte Geste gezeigt haben soll. L-IZ.de hat nachgefragt.
Es war ein denkbar kurzer Prozess, denn der Angeklagte war unentschuldigt gar nicht erst erschienen. Folglich wurde ein vorher ergangener Strafbefehl bestätigt – nun soll Jan-Henrik R. (36) 1.200 Euro Geldstrafe zahlen, weil er am 1. Februar 2016 während einer LEGIDA-Demonstration einen Reporter der L-IZ angegriffen hatte.
Das Landgericht hat am Donnerstag einen 48-Jährigen aus Hohenmölsen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in sieben Fällen zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt. Andre S. hatte durch seinen Anwalt eingeräumt, am Rande einer antirassistischen Kundgebung am 21. Dezember 2015 rechte Parolen gegrölt und den Arm zum Hitlergruß gehoben zu haben. In erster Instanz war die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt worden.
Das Amtsgericht Torgau hat am Montag einen wenig einsichtigen Facebooknutzer zur Zahlung von 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Thomas P. (44) hatte nach Überzeugung des Gerichts auf seinem Facebook-Profil ein Foto unseres L-IZ-Reporters Martin Schöler veröffentlicht. Ohne dessen Einwilligung versteht sich. Und mit einem flotten Spruch garniert. Offenbar gefiel P. nicht, dass L-IZ-Journalisten seit Jahren zu rechtsextremen Strukturen im Großraum Leipzig recherchieren.
Geht das Versagen sächsischer Sicherheitsbehörden in die nächste Runde? Nach dem Angriff auf die Wohnung von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) verortete die Polizei aber insbesondere der Verfassungsschutz Sachsen und der sächsische Innenminister Markus Ulbig die Täter schnell im linken Spektrum. Offenbar ein Trugschluss. Wie ein Gerichtssprecher gegenüber der L-IZ.de bestätigte, ist mindestens einer der Tatverdächtigen seit Jahren der rechtsextremen Szene zugehörig. Der Leipziger Hooligan ist schon in der Vergangenheit durch politisch motivierte Gewalt in Erscheinung getreten.
Wenn sich die ersten Informationen des Operativen Abwehrzentrums (OAZ) bestätigen, ist wohl festzuhalten: Aus Worten werden nun mal Taten. Seit heute ist zumindest klar: bei der Suche nach dem oder den Tätern des Angriffs vom Montag, 26. September 2016, kurz vor bzw. kurz nach 22 Uhr auf eine Dresdner Moschee in der Hühndorfer Straße, sind die Ermittler nun laut einem mittlerweile bestätigten Bericht der BILD-Zeitung auf Nino K. gekommen. Er steht im Verdacht, mittels einer Spreng- oder Brandvorrichtungen zwei Anschläge gegen die Moschee und das Kongresszentrum am Ostra-Ufer verübt zu haben. Am 13. Juli 2015 hielt Nino K. noch eine flammende Rede bei Pegida, beklatscht von Bachmann für den Frieden und gegen den Islam, die „faulen Afrikaner“ und Angela Merkel.
Gegen Ende konnte er sich doch noch zu einer Art Entschuldigung durchringen: „Es sind Dinge passiert, die ich heute bereue. Es tut mir leid, dass es so gewesen ist. Rückgängig kann ich es nicht mehr machen“, sagte Wolfgang E. unter den erwartungsvollen Blicken der Eltern eines seiner Opfer im Publikum. Bereits im Vorfeld hatte der 65-Jährige den mehrfachen Missbrauch von zwei Jugendlichen mit knappen Worten eingeräumt, ohne sich weitergehend zu äußern.
Für ihn ging es um Einiges. Swen G. (37) wirkte angespannt und in sich gekehrt, blickte zu Boden, während die Plädoyers liefen. Doch am Ende sah das Landgericht den Vorwurf der Körperverletzung im Amt und der Freiheitsberaubung während eines Fußballeinsatzes nicht erfüllt. Wie berichtet, hatte das Amtsgericht Leipzig den Angeklagten noch zu 5.850 Euro Geldstrafe verurteilt, wogegen sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegten.
Zu den Ermittlungen gegen 14 Beschuldigte wegen des Verdachts, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, um Angriffe gegen Neonazis zu verüben, sind neue Details bekannt geworden. Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Übergriff auf zwei Besucher des Impericon Festivals am 20. April 2013. Weiterhin spielte in dem Verfahren ein Vorfall am Werk 2 eine Rolle.
Eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts in Hannover sorgt schon dieser Tage für Schlagzeilen, auch wenn sie erst im Frühjahr 2017 veröffentlicht wird. Sie macht deutlich, wie ohnmächtig die Polizei vor allem den Wohnungseinbrüchen reisender Banden aus Osteuropa gegenübersteht. Eigentlich nicht nur denen. Aber bei Verurteilungsraten von 3 Prozent scheint Wohnungseinbruch aus Einbrechersicht reineweg lukrativ zu sein.
Auch nach dem zweiten Verhandlungstag fiel der Hammer nicht. Damit bleibt der Ausgang des Berufungsprozesses gegen Swen G. (37) weiter offen. Der Bereitschaftspolizist muss sich wegen Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung verantworten. Laut Anklage soll er einen Fan des BSG Chemie Leipzig nach einem Fußballspiel im Zwenkauer Stadion mit einem Kollegen von einer Bank gezerrt, zu Boden gedrückt und dabei entstandene Schürfwunden billigend in Kauf genommen haben.
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