Das Landgericht hat am Donnerstag einen 48-Jährigen aus Hohenmölsen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in sieben Fällen zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt. Andre S. hatte durch seinen Anwalt eingeräumt, am Rande einer antirassistischen Kundgebung am 21. Dezember 2015 rechte Parolen gegrölt und den Arm zum Hitlergruß gehoben zu haben. In erster Instanz war die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt worden.

Schuld soll der Alkohol gewesen sein. Die Polizei hatte bei dem Schlosser den stolzen Wert von 1,8 Promille gemessen. Verteidiger Steven Stötzner erklärte, sein Mandant sei an dem Tag mit Arbeitskollegen ab 12 Uhr auf Kneipentour gewesen.

Gegen 18:40 Uhr traf die gesellige Männerrunde in der Richard-Wagner-Straße auf die Kundgebung des antirassistischen Bündnisses „Willkommen in Leipzig“. Der Schlosser fühlte sich offenbar verbal provoziert. Mindestens drei Mal skandierte Andre S. „Heil Hitler“. Ebenso oft rief er „Sieg Heil“. Außerdem streckte er den Arm zum verbotenen Hitlergruß. Selbst als ihn Passanten aufforderten, das braune Treiben zu unterlassen, machte der Angeklagte, der laut seinem Anwalt seit Jahren unter den psychischen Folgen seiner Scheidung leidet, munter weiter.

Das Amtsgericht verurteilte ihn zwar zu einer Geldstrafe, setzte die Zahlung der 30 Tagessätze aber zur Bewährung aus. Das Landgericht kippte das Urteil auf Betreiben der Staatsanwaltschaft. Jetzt soll der 48-Jährige tief ins Portemonnaie greifen. „Er hat ganz klar seine innere Einstellung widergespiegelt“, betonte Staatsanwältin Diana Süß.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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Gegen solche Hitlerverehrer und Neonazis wird viel zu selten vorgegangen, die breiten sich immer mehr aus, wie ein eitriges Geschwür.

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