Fast vier Jahre nach einer angeblichen Todesdrohung der linken Landtagsabgeordneten Juliane Nagel gegen eine ehemalige DDR-Bürgerrechtlerin hat das Amtsgericht Leipzig die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt. Nagel soll am Rande einer Nazidemo gesagt haben, dass die Frau die nächste Veranstaltung dieser Art „mit einem Zettel am Fuß“ erleben werde. Die Ex-Bürgerrechtlerin steht wegen Beleidigung, übler Nachrede und falscher Verdächtigung selbst im Visier der Ermittlungsbehörden.

Im Fall einer angeblichen Todesdrohung der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Linke) gegen die ehemalige DDR-Bürgerrechtlerin Angelika K. hat das Amtsgericht Leipzig die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Dies geht aus einem am 28. Dezember 2017 ergangenen Beschluss hervor, der der L-IZ vorliegt.

Nagel wurde vorgeworfen, am Rande einer Neonazidemonstration am 23. Mai 2014 auf dem Lindenauer Markt zu K. gesagt zu haben: „Die nächste Nazidemo erleben Sie mit einem Zettel am Fuß!“ Die Staatsanwaltschaft Leipzig erkannte darin eine strafrechtlich relevante Bedrohung und erhob Anklage. Daraufhin hob der Landtag die Immunität der Abgeordneten auf.

Nun jedoch widerspricht das Amtsgericht der Auffassung der Staatsanwaltschaft. Selbst wenn die Worte gefallen seien – was Nagel bestreitet –, ließe sich daraus kein konkretes Verbrechen ableiten. Aus der Aussage folge „nicht zwangsläufig die Ankündigung der Tötung eines anderen“, heißt es in dem Beschluss. Die Aussage könne auch als Anspielung auf eine Krankheit oder das Alter einer Person verstanden werden – K. ist bereits über 60 Jahre alt.

Hinzu kommt, dass keiner der vier befragten Polizisten ein Gespräch der beiden Personen beobachtet habe und K. nicht besonders glaubwürdig gewesen sei. So habe es verschiedene Widersprüche in den Vernehmungen, aber auch in Bezug auf Äußerungen auf Facebook und gegenüber Journalisten gegeben. Gegen den Beschluss des Amtsgerichts kann die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen.

Ermittlungen gegen Ex-Bürgerrechtlerin

Nagel sagte der L-IZ auf Anfrage: „Ich bin froh, dass sich das Amtsgericht nach nunmehr drei Jahren entschieden hat, die Verhandlung gegen mich nicht zu eröffnen und die Denunziationen von Angelika K. ins Leere laufen. Ihre Motivation war durchsichtig: Mich als linke Politikerin zu verunglimpfen.“

Gegen die Linkspolitikerin war wegen verschiedener Aktivitäten im Zusammenhang mit Demonstrationen und Protestaktionen schon mehrmals ermittelt worden. Die Vorwürfe reichten von Blockadeaufrufen, über Hausfriedensbruch und Beleidigung bis zu Verstößen gegen das Versammlungsgesetz. Die meisten Verfahren wurden mittlerweile eingestellt; in keinem Fall kam es bislang zu einer Verurteilung.

Das droht jedoch der Ex-Bürgerrechtlerin Angelika K. in mindestens zwei Fällen. Bereits am Mittwoch, den 10. Januar, sollte am Amtsgericht eine Hauptverhandlung wegen Beleidigung beginnen. Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2016 auf Facebook den Grünen-Landesvorsitzenden Jürgen Kasek unter anderem als „Geschwür“ und „dummen klapprigen Veganer“ beleidigt zu haben. Der Prozess wurde jedoch verschoben.

Zudem hat Nagel die angeblich von ihr Bedrohte bereits vor mehr als drei Jahren wegen übler Nachrede und falscher Verdächtigung angezeigt. In dieses Verfahren könnte nun ebenfalls wieder Bewegung kommen.

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