Pegida-Chef Lutz Bachmann droht neuer Ärger mit der Justiz. Der bereits wegen Volksverhetzung, Diebstahl, Drogenhandel, Einbruch und Körperverletzung verurteilte Dresdner Aktivist hatte im Internet einen vermeintlichen Täter in einem Tötungsfall an den Pranger gestellt, der sich mittlerweile jedoch als unbeteiligt herausgestellt hat. Auch andere Personen hatten – rassistisch motiviert – zahlreiche Falschmeldungen verbreitet. Nun ermittelt die Berliner Polizei gegen Bachmann.

Die Polizei Berlin ermittelt gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann wegen übler Nachrede, falscher Verdächtigung und Volksverhetzung. Das berichten mehrere Medien unter Berufung auf die Landesbehörde. Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit der Tötung einer 14-Jährigen in der vergangenen Woche.

In den Tagen nach der Tat hatten rechte Hetzer wild über die Hintergründe spekuliert. Auf dem Blog „Halle-Leaks“ des ehemaligen Blood-and-Honour-Mitglieds Sven Liebich erschienen mehrere Texte zu dem Thema. Bis heute ist auf der Homepage zu lesen, dass die 14-Jährige von einem „Flüchtling geschächtet“ worden sei. Gunnar Lindemann, AfD-Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus, fragte die Polizei auf Twitter: „Warum werden keine weiteren Details bekanntgegeben, zum Beispiel die Täterherkunft? Soll hier wieder etwas schöngeredet werden?“

Die Berliner Polizei kämpft gegen Fakenews bei Twitter. Quelle Twitter Polizei Berlin

Pegida-Gründer Bachmann präsentierte auf seinen Kanälen sogar unverpixelte Fotos des vermeintlichen Täters und einen Link zu dessen Facebook-Profil. Dazu schrieb er: „Nun ist es wohl raus: Die Bestie vom Kaukasus, Edgar H., tschetschenischer Moslem und Ex-Flüchtling.“

Doch nicht nur die Identität, sondern auch die Nationalität des mutmaßlichen Täters ist eine andere. Laut Berliner Polizei handelt es sich um einen 15-jährigen Deutschen mit deutschen Eltern (siehe Twitterstatement der Staatsanwaltschaft Berlin am Ende des Beitrages). Aktuell befindet sich der Mitschüler des Opfers in Untersuchungshaft.

Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, droht Bachmann eine hohe Strafe. Bereits vor zwei Jahren hatte ihn das Amtsgericht Dresden wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro (120 Tagessätze zu je 80 Euro) verurteilt. Im Laufe seines Lebens war Bachmann zudem wegen Diebstahl, Drogenhandel, Einbruch und Körperverletzung verurteilt worden.

Die aktuellen Vorwürfe weist er zurück. Da er das Wort „wohl“ verwendet hat, sei er juristisch nicht angreifbar.

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So wie ich das lese, sagt der Herr B. mit dem “wohl” ja nur aus, dass nun wahrscheinlich die Wahrheit herausgekommen ist.
Also, dass da doch noch Zweifel für ihn bestehen.
Umso schlimmer, wenn er dann diese hetzerische Verleumdung mit konkreter Zuweisung zu einem unschuldigen Menschen, zur offensichtlichen Stimmungsmache postet.

Ist schon gruselig, wie viele Menschen ihm und anderen Pegida- und AfD-Rednern zuhören, ohne selber zu denken, ob “man das aber mal sagen darf” oder ob sie dabei (entgegen ihrer eigenen Vernunft) verhetzt werden sollen.

Zum Twitter-Video der Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wäre interessant, durch wen Täterwissen (3 Messerstiche) an ‘die Öffentlichkeit’ gelangen konnte.

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