Die Coronakrise hat die Digitalisierung an vielen Hochschulen vorangetrieben. Aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen finden auch im laufenden Semester viele Prüfungen in digitaler Form statt. Zur Vermeidung von Täuschungsversuchen setzen manche Fakultäten auf die Überwachung der Studierenden mittels Webcam. Die Fernuniversität Hagen möchte das Verhalten der Teilnehmer einer Strafrechtsklausur am 8. März nicht nur beobachten, sondern auf Video aufzeichnen. Ein Prüfling wehrt sich nun in einem Eilverfahren mithilfe der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen diese extreme Form des sogenannten „Proctoring“.

Online-Proctoring, also die digitale „Beaufsichtigung“ der Studierenden mit spezieller Software, soll Betrugsversuche automatisch erkennen, etwa anhand von Blickanalyse. Die intensive Fernüberwachung kann diskriminieren, das IT-Grundrecht und die Privatsphäre gefährden. Die rechtswissenschaftliche Fakultät der Fernuniversität Hagen hatte schon zu Beginn der Coronakrise im Frühjahr 2020 die meisten Präsenzprüfungen durch digitale Formate ersetzt. Vereinzelt soll es dabei zu Täuschungsversuchen gekommen sein. Für die kommenden Semesterprüfungen, die am 8. März beginnen, hat die Hochschule, wie viele andere Unis auch, eine Coronaverordnung erlassen, die vorsieht, dass bestimmte Klausuren videoüberwacht werden. Die Studierenden sollen nicht nur Kamera und Mikrofon aktivieren und ihren Bildschirm teilen, sondern die Aufnahmen werden auch aufgezeichnet und gespeichert. Um Täuschungsversuche zu verhindern, würde es aber ausreichen, die Studierenden bei der Prüfung zu beobachten – genau wie bei Klausuren im Hörsaal. Außerdem gibt es alternative Prüfungskonzepte wie Open-Book-Klausuren.

„Die Aufzeichnung und Speicherung der Daten ist deshalb unnötig und unverhältnismäßig. Die Regelung sieht zudem keine klare Frist für die Löschung der Daten vor. Die Aufzeichnung verstößt daher gegen die Datenschutz-Grundverordnung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, meint die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

Die 2015 in Berlin gegründete Non-Profit-Organisation GFF hat deshalb gemeinsam mit einem Studenten einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht. Ziel ist es, dass die für den 8. März 2021 geplante Prüfung nicht aufgezeichnet, sondern allenfalls mittels Videoübertragung beobachtet wird.

Weitere Kläger gesucht

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte möchte gegen weitere Formen des Online-Proctoring vorgehen. Die Fernüberwachung von Studierenden geht nämlich in manchen Fällen noch weiter. Besonders problematisch sei Software, die mittels künstlicher Intelligenz, insbesondere durch Gesichts- oder Blickerkennung, Täuschungsversuche zu erkennen versucht. Sie verarbeite sehr sensible Daten. Zahlreiche Studien würden außerdem zeigen, dass Gesichtserkennung bei Schwarzen Menschen und People of Color nicht funktioniert oder eine höhere Fehlerquote aufweist.

Entsprechend wirkt diese Software oft diskriminierend. Darüber hinaus würden Studierende teilweise gezwungen, Software zu installieren, die verschiedene Daten erhebt und andere Anwendungen blockiert.

Dieser Installationszwang greift nach Ansicht der GFF in das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, kurz IT-Grundrecht, ein. Auch der sogenannte Raum-Scan, bei dem Studierende ihr privates Zimmer mit einem 360-Grad-Kameraschwenk zeigen müssen, greife unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Studierenden ein.

Studierende, die von Überwachungsmaßnahmen betroffen sind und dagegen klagen möchten, können sich bei der GFF melden.

Hinweis der Redaktion in eigener Sache

Seit der „Coronakrise“ haben wir unser Archiv für alle Leser geöffnet. Es gibt also seither auch für Nichtabonnenten alle Artikel der letzten Jahre auf L-IZ.de zu entdecken. Über die tagesaktuellen Berichte hinaus ganz ohne Paywall.

Unterstützen Sie lokalen/regionalen Journalismus und so unsere tägliche Arbeit vor Ort in Leipzig. Mit dem Abschluss eines Freikäufer-Abonnements (zur Abonnentenseite) sichern Sie den täglichen, frei verfügbaren Zugang zu wichtigen Informationen in Leipzig und unsere Arbeit für Sie.

Vielen Dank dafür.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Es gibt 2 Kommentare

Das Foto ist hier irreführend, die Universität Leipzig zeichnet keine Prüfungen auf. Der Senat der Universität Leipzig hat vor zwei Wochen (am 23.2.2021) die Ordnung für Online-Prüfungen erlassen, in unmissverständlich festgehalten wird, dass Online-Prüfungen nicht aufgezeichnet werden dürfen, weder von der Universität, noch von den Prüfenden und auch nicht von den Geprüften.

Oh ja, diese Distanzklausuren sind ein riesiges Problem hinsichtlich Datenschutz und Persönlichkeitsrechte.

Deutschland wurde hier von Corona ganz kalt erwischt.

Zum Trost: In den USA ist man auch nach Jahrzehnten digitalen Studierens nicht viel weiter als über derartige Proctored Exams gekommen.

Schreiben Sie einen Kommentar