Die Antwort der Leipziger Polizeidirektion fällt auf eine ausführliche LZ-Schilderung hin zurückhaltend aus. Wie auch schon die Pressemitteilung zuvor. Vor Ort war keiner der Kommunikationsabteilung der Leipziger Polizei an diesem Montag, den 2. August 2021, als am Rande einer „Bürgerbewegung Leipzig“-Demonstration ein Polizeibeamter nach Beobachtung Umstehender in einer kurz unübersichtlichen Situation die Nerven verliert und auf einen 31-Jährigen eintritt. Ein Video der Situation hat die 15-köpfige Einsatzeinheit offenbar nicht gefertigt und dennoch wird sie später am Abend das Opfer zum Täter machen.

Polizeibeamte haben zum Schutz ihrer Gesundheit weitreichende Rechte im Dienst, wenn es um die Anwendung von Gewalt oder die Strafanzeige gegen andere geht, die Gewalt gegen sie anzuwenden versuchen. Es liegt in der Logik der Sache, sie vertreten in vielen Situationen das Gewaltmonopol des Staates in oft heiklen Situationen, sollen andere Menschen und sich selbst schützen können und so auch Selbstjustiz begegnen.Geregelt werden alle Fälle von Widerstand gegen oder Angriff auf Polizeibeamte in den Paragraphen 113 bis 115 des Strafgesetzbuches, seit April 2017 ist durch einen Bundestagsbeschluss der Angriff auf einen Polizisten mit einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten Haft versehen. Wer sich ohne Waffengewalt einer Polizeimaßnahme widersetzt, kann in diesem minderschweren Fall mit weniger davonkommen, eine Mindeststrafe jedenfalls ist dafür nicht vorgesehen.

Wie alles im Leben haben diese gesetzlichen Regelungen natürlich zwei Seiten, doch die Hürden auf der anderen sind deutlich höher. Und sie öffnen immer wieder Türen für Beamte, die bei der Gewaltanwendung übers Ziel hinausgehen.

So haben Beamte im Dienst weitreichende Möglichkeiten sogenannten einfachen Zwang bis hin zu Gewalt einzusetzen, um Maßnahmen von Sicherstellung von gefährlichen Gegenständen bis hin zu Verhaftungen vorzunehmen. Natürlich nach Abwägung der Situation und im Rahmen eines verhältnismäßigen Handelns. Kein vernünftiger Beamte käme also auf die Idee, die mitgeführte Schusswaffe einzusetzen, wenn es andere Auswege gibt.

Mehr Schutz für Beamte – Theorie und Praxis

Was in der Theorie gut klingt, zeigt in der Praxis schon seit Jahren seine Tücken. Auch vor der Gesetzesverschärfung, welche sich durch eine Strafanhebung lediglich um den Schutz der Beamten bemühte, aber die Rechte der Bürger kaum stärkte, gab es selbst bei Fällen von überzogener Polizeigewalt eine geringere Anzeigequote aus der Bevölkerung, als denkbar wäre.

Denn nahezu jeder, der einen Polizeibeamten anzeigt, muss mit einer sogenannten Gegenanzeige rechnen. Und einer Menge weiterer Zeugenaussagen gegen sich selbst, denn für gewöhnlich sagen Beamte gern für ihre Kollegen aus – das macht man so, im Zweifel deckt man aber so auch manche Straftat oder Regelübertretungen.

Bis heute gibt es zudem keinen wirklich autonomen Ermittler oder gar eine eigene Staatsanwaltschaft, die sich nur mit Fällen von Polizeigewalt oder anderen Gesetzesübertretungen von Polizist/-innen befassen.

Stets ermittelt der Apparat also im Apparat gegen sich selbst – eine Kritik, der ebenfalls seit Jahren vor allem von Polizisten und Konservativen stets Beschwichtigungen und der Verweis auf die vielen korrekt handelnden Beamten entgegengehalten werden.

Eine Fehleinschätzung am 2. August und die Folgen

Dass in nachfolgendem Fall für einen Leipziger Einsatzbeamten Folgen drohen, ist also eher unwahrscheinlich. Am Ende der Geschichte wird er am Abend des 2. August 2021 auf Höhe „Kleiner Wilhelm Leuschner Platz“ zweimal auf einen 31-jährigen Mann eingetreten haben und niemand wird den Angriff und die Körperverletzung ahnden. Was allerdings darüber hinaus höchst fraglich ist, der Angegriffene sieht nun einer Anklage wegen Angriffs auf und Widerstand gegen einen Polizeibeamten entgegen.

So lautet zumindest der Vorwurf der Beamten, aus deren Gruppe heraus der Polizist auf ihn eintrat und die ihn später an diesem 02.08.2021 vor dem Haupteingang der Hypo-Vereinsbank am Dittrichring 2 in Gewahrsam nahmen und beschuldigten, einen Polizeibeamten angegriffen zu haben.

Denn in der entsprechenden polizeilichen Pressemitteilung dazu heißt es am nächsten Tag: „Ein Versammlungsteilnehmer (31, deutsch) versuchte, auf die Demonstrationsstrecke zu gelangen. Als ein Polizeibeamter dies unterband, schlug der 31-Jährige den Beamten. Der Beamte erlitt dadurch keine Verletzung.“

An dieser Meldung, welche zum einen einfach behauptet, der 31-Jährige hätte angegriffen, weil er zudem auf die Demonstrationsstrecke der „Bürgerbewegung Leipzig“ gelangen wollte, stimmt so ziemlich nichts.

In dem der LZ vorliegendem Video-Bildmaterial ist nämlich kein Versuch des Mannes (im Video mit roter Jacke), in dieser Situation auf die Demonstrationsstrecke zu gelangen, erkennbar. Im Kern behaupten hier die Beamten, er und andere hätten hier versucht, erneut eine der mehrmaligen Blockaden gegen die rechte Demonstration zu bilden.

Doch zu keinem Zeitpunkt hatten dies Gegendemonstranten versucht gegen Polizeibeamte durchzusetzen – im Gegenteil waren sie stets bemüht, auf der Straße Versammlungen anzumelden, wo die Beamten nicht schnell genug waren, das Hinsetzen zu verhindern.

Die angebliche Motivation des Mannes, welche das Handeln des Beamten ausgelöst haben soll, mögen der oder die handelnden Polizist/-innen subjektiv so empfunden haben, die Gesamtsituation und die konkreten Abläufe auch aller anderen Personen liefern dafür jedoch für diesen angeblichen Versuch keine Fakten.

Vielmehr versuchen mehrere Personen zur „Tatzeit“ um zirka 21:15 Uhr auf dem Gehweg vor der S-Bahn-Station am Kleinen W.-Leuschner-Platz die dort agierenden Beamten der 15-köpfigen, behelmten Einsatzeinheit (SN 910-913, rote Helmmarkierungen) auf einen inmitten der Polizeigruppe am Boden liegenden Gegenstand mit Worten und Gesten hinzuweisen.

Ob ihn die weibliche Person verlor, welche andere Beamte kurz zuvor von der Straße trugen und auf den Boden warfen, ist unbekannt.

Die Szenen am 2. August 2021 in Zeitlupe

Video: LZ

Bei dem am Boden liegenden Gegenstand handelt es sich mutmaßlich um eine im Video an mehreren Stellen sichtbare schwarze Bauchtasche mit entsprechendem Inhalt wie Ausweis etc. Der Gegenstand ist sichtbar auch das Ziel des 31-Jährigen, welcher auch versucht, das den Beamten nach Hinweisen bereits anderer Umstehender (einer bückt sich auch danach) begreiflich zu machen.

In rascher Abfolge gibt es nun zwei Tritte des Beamten, dicht gefolgt von einer Stoßbewegung gegen den Oberkörper des Mannes. Die ganze Zeit hat der Mann die Arme erhoben und versucht sich damit – zumal als Brillenträger – vor der dreimaligen Attacke zu schützen und den Beamten von sich fernzuhalten. In dieser Zeit bewegt er sich so schnell es ihm die hinter ihm stehenden Personen ermöglichen rückwärts.

Auf LZ-Nachfrage unter ausführlicher Schilderung der Videoszene erklärt Olaf Hoppe, Sprecher der Polizeidirektion Leipzig ohne Einsicht in das Video der LZ:

„Zum Video und der durch Sie vorgenommen Bewertung kann ich keine Angaben machen, da es den Ermittlungsbehörden nicht vorliegt. Gleichwohl erlaube ich mir anzumerken, dass ein Video immer nur genau eine feste Perspektive zeigt und erfahrungsgemäß immer unterschiedlich interpretiert werden kann. Ohne eine Vorlage des Videos als möglicher Sachbeweis bei den Ermittlungsbehörden ist also im Hinblick auf die sonst vorliegenden Unterlagen zum Einsatz eine erste tatsächliche und rechtliche Bewertung nicht möglich, ebenso wenig die Zuordnung zu den polizeilich erfassten Vorgängen.“

Und weiter: „Auch werden als Personenbeweis der Urheber des Videos und ggf. weitere Zeugen benötigt, damit diese gehört werden können.“

Nun, da man sich das Video in Ruhe und in Zeitlupe anschauen kann, steht wohl eher die Frage im Raum, warum Zeugen und die Urheber des Videos gegen Polizeibeamte aussagen sollten, die im Zweifel eher dafür bekannt sind, seit einigen Wochen die friedlichen Gegenversammlungen des montäglichen Protestes linker Aktivisten durch massenhafte Identitätsfeststellungen wie am 9. August 2021 zu kriminalisieren.

Und in solchen Fällen gern zu Gegenanzeigen greifen, um im Sinne der eigenen Karriere von sich abzulenken. Der attackierte Mann ist in juristischer Beratung und wird sich gegen den Vorwurf der Beamten wehren.

Diese haben ihrerseits die Möglichkeit, die Anzeige gegen ihn zurückzunehmen.

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Es gibt 14 Kommentare

Wie geht es dem einzelnen Menschen, der als einziger zwischen vielen herbeistürmenden Polizeibeamten auf der Straße saß, an einem Bein von (eher) Polizei Blau angehoben, auf den Fußweg geschmissen wurde?
Der Anfang des Videos.
Man kann eine “Blockade”, ohne Not, so oder so “räumen”.
Wer schon mal aus 1 Meter Höhe weggetragen gefallen ist, weiß wie weh das tut.
Auch der “Werfer”.
Berechtigt wütende Reaktionen derer, denen ein Mensch vor die Füße geworfen wurde, sind den agierenden Beamten bekannt.
Wenn dann noch ein Polizisten-Mann in der ersten Reihe steht, der weiter provozierend “Na komm doch” gestikuliert.. wäre das wahrscheinlich auf einem Video aus Sicht des Menschen mit der roten Jacke zu sehen.
Will mal sagen, die ganze Polizei-Aktion war überzogen.
Und wer sein Adrenalin nicht im Griff hat, hat nichts bei der Polizei zu suchen.

André: tatsächlich war Ihr Eindruck auch mein erster, als ich das Video sah. Wie jemand, der sich zurückziehen und deeskalieren möchte, sieht das nicht aus bei dem Rotjackenträger. Der hatte offensichtlich Raum hinter sich um wirklich weg zu gehen, hob aber lieber das Bein Richtung Polizei. Und die Körperhaltung ist auch nicht passiv – abwehrend, so wie es in den Augenblicken, die man zwischen den Helmen hat, aussieht.
Es gibt dazu nur dieses eine Video, was ich sehen kann – gut möglich, dass es aus anderer Perspektive wieder anders aussieht.

Zitat: “Wenn man jedoch mit Kampfsport gegen Polizisten vorgeht, dann hat das mit friedlicher Versammlung dann bei der Person recht wenig zu tun.”

Merken Sie nicht, dass Sie ständig eine Angriffssituation konstruieren, die angeblich vom Demonstrant ausgeht? Eben diese ist in Reihenfolge der Ereignisse, sogar anhand des passiven Agierens der umstehenden Polizeikollegen des Handelnden und der geschilderten Vorgeschichte (also zur Motivation) so nicht gegeben.

Weshalb sich die Debatte an dieser Stelle als sinnfrei darstellt. Was Sie behaupten, wird die Polizei beweisen müssen. Und eben das wird ihr kaum gelingen. Denn was Sie ebenfalls versuchen, funktioniert spätestens vor Gericht nicht mehr: Ihre Unterstellungen (Kampfsportler, Drogen etc.) sind eine Art Beweislastumkehr, wie es sie so nicht gibt. Die Polizei / Staatsanwaltschaft ist in der Beweispflicht.

Nachtrag, da Edit ja leider nicht möglich ist:
Ich zitiere sie mal :
“Kurz zum Rest: Wenn im GG festgehalten ist, dass sich jeder friedlich und ohne Waffen jederzeit versammeln kann, dann gilt das auch für jeden.”

Unterschreibe ich absolut. Wenn man jedoch mit Kampfsport gegen Polizisten vorgeht, dann hat das mit friedlicher Versammlung dann bei der Person recht wenig zu tun. Ergo greift der grundgesetzliche Schutz in dem Fall nicht, da es an der Friedlichkeit fehlt. Ich zitiere mal von https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/gefaehrliche-koerperverletzung-mittels-koerperteil/: “Ein Kampfsportler, der im Rahmen der Regeln mit seinen blanken Händen kämpft, begeht keine gefährliche Körperverletzung mittels einer Waffe. Bei einem Tritt mit festem Schuhwerk bewegt sich ein Täter hingen schon auf gefährlichem Eis. Denn im Falle eines solchen Fußtritts nehmen die Gerichte durchaus bereits eine gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs an.”

Menschlich kann ich es ja durchaus sogar verstehen. Man protestiert gegen etwas verabscheuungswürdiges, wie die Nazis, bewirkt damit aber nicht wirklich das Gewünschte, nämlich das die fernbleiben. Das führt zu Frust, klar. Aber deswegen darf man trotzdem nicht die Polizei angreifen.

Leider ist solches Verhalten , und jetzt werde ich mal grundsätzlich, auch aus menschlicher Sicht dann doppelt schlecht. Denn die Polizisten sind ja auch Menschen (auch wenn manche sie als Tiere herabwürdigen) und unterliegen im gewissen Maße den gleichen Mechanismen menschlicher Interaktion.
Was merkt man sich? Die greifen mich immer wieder an.
Was bewirkt das in der Zukunft? Man geht von vornherein davon aus, dass es zu Gewalt gegen mich kommen wird. Ergo wird man seine Einsatztaktik entsprechend planen.

Die Nazis sind bei ihren montäglichen Mini-Demos da (ich klammere die großen Aufmärsche bewusst aus, da diese zwar medial viel Aufmerksamkeit, aber für den langfristigen Mechnismus eher weniger Bedeutung haben), und das tut mir echt verdammt leid das so sagen zu müssen, cleverer, was die Nutzung menschlichen Verhaltens angeht. Die sind zwar ansonsten dumm wie Brot, aber zumindest handeln sie so, dass es der Polizei leichter fällt, die Leine auch mal etwas lockerer zu lassen.
Verbale Provokation Richtung Gegenprotest. Der schaukelt sich dann hoch und muss ja, um was zu bewirken an der Polizei vorbei. Die wiederum hat die Aufgabe eben das nicht zu zulassen. Was passiert dann? s.o.
Und die Nazis können sich hinterher hinstellen und trimphierend sagen, dass die Gewalt ja vom Gegenprotest ausging. Schlimm genug, dass die Masche nach all der Zeit immer noch funktioniert.
Ein Teufelskreis, den man aber leider offenbar auch nicht durchbrechen kann oder will.

@Michael Freitag: Mit mir ist alles in Ordnung, danke der Nachfrage.

Von Minute 1:20 bis 1:30 ist der von mir genannte Gegenangriff eigentlich, trotz oftmals Teilverdeckung der Person, ganz gut erkennbar.
Bei 1:21 sieht man, wie der Rotjacken-Träger die Deckung hochnimmt. Bei 1:26 wie er das Bein zum Kick anhebt (eine natürliche Abwehrbewegung ist es definitiv nicht, das Knie anzuheben, um einen Tritt abzuwehren) und mit den Armen in MMA-Manier dasteht.
Bei 1:30/1:31/1:32 ist zudem dann klar ein Schlag Richtung Polizist erkennbar und (recht gut verdeckt) sogar ein Kick zum Polizisten, welcher jedoch von diesem abgeblockt wird.
Die Bewegungen sprechen eher für einen mehr oder weniger geübten Kampfsportler. Schade, wenn Sport für Gewalt missbraucht wird.

@Andre: Was auffällt: mittlerweile hast Du in das Geschehen in einen „Gegenangriff“ umgedeutet und unterstellst völlig faktenfrei Drogenkonsum. Was ist los mit Dir?

Kurz zum Rest: Wenn im GG festgehalten ist, dass dich jeder friedlich und ohne Waffen jederzeit versammeln kann, dann gilt das auch für jeden.

@andre

wessen Geld auch immer Dich ernährt. Der einzige der hier eine Aufagbe hatte, ist die Polizwei. Dem Rest (ob rechts oder links) gehört die Strasse. Ja, die Polizei hat ausdrücklich kein Rechts darauf. Was Du Dir wünscht sowas wie Diktatur.

Lieber Irrooster oder LRR (was ist dir lieber?),

ich habe gerade nochmal ins Grundgesetz geschaut. Da steht absolut nix von Gegenprotest drin, demzufolge auch nichts von Hör- oder Sichtweite. Selbst im Versammlungsgesetz steht davon nix.

Davon abgesehen gehört die Straße allen Bürgern, nicht nur links oder rechts.
Und die Mehrheit der Bürger dürfte sich eher im Bereich der Mitte zuordnen, sonst hätten Aufmärsche und Demos deutlich mehr Zulauf. Selbst das Desaster vom November mit dem über den Ring marschierenden rechten Mob, war ja wohl deutlich mehrheitlich geprägt von extra herbeigekarrten Leuten aus dem Rest der Republik.

Eine Edit-funktion für die eigenen Beiträge wäre schön …

Also: Als Linke würde ich mich mal langsam von dem Leipziger Innenminister distanzieren!

LRR

Hallo Andre,

wessen Geld auch immer Dich ernährt. Der einzige der hier eine Aufagbe hatte, ist die Polizwei. Dem Rest (ob rechts oder links) gehört die Strasse. Ja, die Polizei hat ausdrücklich kein Rechts darauf. Was Du Dir wünscht sowas wie Diktatur.

Am Sonnabend hat das Ordnungsamt Leipzig z.B. gegen den Grundsatz gehandelt, dass sich die gegensätzlich Demonstrierenden auch hören sollen. Das wäre nach dem GG umzusetzen und die 913er hätten die Sicherheit dabei zu gewähren. Darauf haben die unterschrieben!
Aber Herr Rosenthal hat wohl inzwischen einen schwarzen Arsch bekommen. Als Linke mich mal langsam distanzieren!

LRR

Sächsische Polizei eben,

also 913 ist auf Arbeit und hat das vergessen (Augen auf bei der BerufsWAHL – Nein, da gibt es keine Entschuldigung und kein Mitleid !). Selbst wenn ein Wähler eine aggressive Haltung einnimmt (was angesichts des davor liegenden aggressiven Auftretens der 9er Rotte passieren kann), sollte 913 sich seiner Rolle als Staat bewusst bleiben. Er ist eben kein Schläger von der Sorte Ommon oder FSB.
Vorwärtsschreitend in dem Video ist nur die Rotte der Beamten, während sich die Bürger verteidigend zurückziehen. Die Fusstritte von 913 sind sogar exessive. Aber genau dieses Raumgewinnende Vorgehen ist eben keine Verteidigung mehr. Das Auftreten der Rotte ist eindeutig als organisiert erkennbar – explizit ebenso zum Ende des Videos ist erkennbar, dass ein Befehl zum erwartbaren Verhalten erteilt wurde (organisierter Rückzug). Sichtbar liegt das indiviuelle Versagen von 913 in einer Führungsschwäche. Aber der Fisch und der Kopf. Und der sächsische Innenminister verbrennt unsere Demokratie, Wähler und Beamte, die gegen die Wähler agieren gleicher massen.
Was unterscheidet Wöller und Kaczyński – frag ich mich oft …
Andererseits: die rechtliche Verfolgungsmöglichkeit nach dem Ende Ihrer Amtszeit eint beide.

LRR

Wenn die Polizei mein “Gegner” ist, dann sollte ich mich in Deeskalation üben und zurückweichen, statt einen (Gegen)Angriff zu starten. Die Polizei sitzt im Zweifelsfall immer am längeren Hebel, egal ob nun im Rechts- oder Unrechtsstaat. Denn sie übt im Auftrag des Staates das Gewaltmonopol aus.

Und wenn ich selber nach einer Person boxe und trete, dann kann die Gewalteinwirkung in meine Richtung ja ehrlicherweise nicht so überraschend kommen, außer ich hab mir vorher das Gehirn mit Drogen und/oder Alkohol zugedonnert.

Ich stelle mir ja bei solchen Argumenten immer gern vor, wie die Vorbringenden derselben selbst auf überraschende Gewalteinwirkungen reagieren würden.

Also für mich sieht es danach aus, als ob der Rotjacken-Träger nach dem Polizisten schlägt bzw. treten will. Die Situation wird natürlich aus einem ungünstigen Winkel und recht stark verdeckt gezeigt, aber Box- und Tretbewegungen mit entsprechender Einnahme einer Kampfstellung sind trotzdem recht gut erkennbar.

So ganz unschuldig, wie ihr es darstellt, scheint die Person aus meiner Sicht nicht zu sein.

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