Am 22. November beschloss das Brandenburgische Oberlandesgericht, dass die Ermittlungen gegen zwei Beamte im sogenannten „Fürstenwalde-Verfahren“ wieder aufgenommen werden müssen, nachdem sie trotz deutlicher Beweise von der Staatsanwaltschaft Frankfurt / Oder eingestellt worden waren. Im Februar 2020 kam es in der Fürstenwalder „Bonava-Arena“ im Vorfeld eines Auswärtsspiels der BSG Chemie Leipzig zu einer schweren Körperverletzung.

Die beiden beschuldigten Polizisten rissen einen jungen Chemie-Fan rabiat vom Zaun. Warum die Beamten in einer eigentlich beruhigten Situation so agierten, wird eine der Schlüsselfragen des anstehenden Verfahrens sein. Der BSGler erlitt massive Verletzungen, unter anderem einen langen offenen Riss am Oberschenkel. Durch die schnelle Notversorgung durch eine Krankenschwester konnte Dramatischeres verhindert werden. Festgehalten wurden die Szenen auf einer Videoaufnahme. Diese ist laut des „Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig“ von sehr guter Qualität und zeigt, wie die Beschuldigten den Fan „mit viel Vehemenz und Kraft am Bein ziehen“. Mit dem anderen Bein hängt der Geschädigte in diesem Moment auf dem Zaun, der mit den spitzen Zacken den Oberschenkel knapp neben der Hauptschlagader aufreißt.

Unzureichende Videoanalyse und wichtige Zeugen nicht gehört

Diese Szene haben auch zahlreiche Zeug/-innen vor Ort wahrgenommen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder stellte die Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt dennoch ein. Eine „konkrete nachweisbare Körperverletzungshandlung“ sei nicht zu erkennen.

Schon damals kritisierte das „Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig“ die frühzeitige Einstellung: „Vom Ermittlungseifer, den Staatsanwaltschaft und Polizei ansonsten bei vermeintlichen Fanvergehen an den Tag legen, war dieses Mal keine Spur“, so Pressesprecherin Miriam Feldmann. „Mehrere Zeug/-innen wurden nicht gehört, die Videoaufnahmen nicht umfänglich ausgewertet, die Argumente der Anwälte der Polizisten wurden nahezu wortwörtlich im Einstellungsbescheid durch den Staatsanwalt repetiert“.

Wie das Kollektiv erklärt, seien nicht mal die wichtigsten Zeug/-innen wie die Ersthelferin, weitere Helfer/-innen und Offizielle befragt wurden. Außerdem musste der Anwalt des verletzten Fans in Eigenregie Standbilder und Slow-Motion-Fassungen des Videos anfertigen – eigentlich eine genuine Aufgabe der Ermittler.

Das Klageerzwingungsverfahren der Fanhilfe war nun von Erfolg gekrönt. Das Oberlandesgericht beklagt, dass die Ermittlungen „unzureichend“ waren. Neben dem Ignorieren von wichtigen Zeugenaussagen wird die einseitige Ermittlungsstrategie kritisiert. Auch, dass die vorliegenden Bildaufnahmen in keiner Weise durch einen Sachverständigen beurteilt wurden, obwohl sich dies „zwecks näherer und präziserer Erkenntnisse nahezu aufdrängte“, bemängelt das OLG in seinem Beschluss.

„Die erreichte Anordnung zur Wiederaufnahme, die unser Rechtsanwalt Christian Friedrich gegen die Staatsanwaltschaft auf den Weg gebracht hat, ist für uns ein großer und außergewöhnlicher Erfolg“, erklärt Miriam Feldmann. „Mit deutlichen und klaren Worten hat das höchste Gericht des Bundeslandes die zuständigen Ermittlungsbehörden abgemahnt und ihnen auf den Weg gegeben, endlich richtig gegen die beiden beschuldigten Polizisten zu ermitteln.“

Rabiater Umgang mit Fußballfans nicht unüblich

Das Fürstenwalde-Verfahren war Thema landesweiter Berichtserstattung und auch der brandenburgische Landtag beschäftige sich damit. Dazu erklärten die Landtagsabgeordneten der Linksfraktionen Isabelle Vandre (Brandenburg) und Marika Tändler-Walenta (Sachsen) damals: „Im Jahr 2019 gab es in Brandenburg insgesamt 58 Anzeigen gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt. (…) Zu Anklagen oder gar Verurteilungen kam es aber nur im niedrigen einstelligen Bereich. Diese Verfahrensweise ist sinnbildlich für den Umgang mit Fußballfans.“

Daher erhofft sich das „Rechtskollektiv“ von dem Beschluss des OLG eine weitreichende Veränderung der Ermittlungskultur gegen Polizeibeamte, vor allem im Bezug auf Fußballfans: „Der bisherige Status Quo im Umgang mit dem Vorfall war vor allem geprägt durch Ignoranz, Widerwillen und durch eine auf Abwehrreflexe eingeübte Polizeikultur. Wir hoffen, dass dies sich ab jetzt grundlegend ändert.“

Das „Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig“ will als Institution „Hilfe zur Selbsthilfe“ anbieten. Sie sind Teil einer übergreifenden Solidargemeinschaft zur Unterstützung von Fans der BSG, die aufgrund von Ereignissen rund um die Spiele des Vereins Probleme mit der Justiz bekommen haben.

Als prägend und quasi Initial für die Notwendigkeit einer Unterstützungsinstanz gilt für das „Rechtskollektiv“ der vollkommen aus dem Ruder gelaufene Polizeieinsatz in Zwenkau im September 2013. Damals misshandelten PolizistInnen einer BFE-Einheit BSG-Fans vor laufenden Kameras. Der Einsatz erlangte bundesweite Aufmerksamkeit.

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