Diese Auseinandersetzung endete tödlich: Mehr als ein Jahr, nachdem ein 34-Jähriger infolge massiver Gewalteinwirkung vor dem beliebten Studentenkeller („StuK“) in Leipzig verstarb, verurteilte das Landgericht jetzt einen 21 Jahre alten Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge. In die Entscheidung flossen noch weitere Delikte mit ein.

Urteil im Fall der tödlichen Auseinandersetzung vor dem „StuK“ in Leipzig: Mehr als ein Jahr nach dem traurigen Vorfall schickte die 3. Strafkammer des Landgerichts Leipzig den mutmaßlichen Täter ins Gefängnis. Seyfullah A. (21) soll insgesamt dreieinhalb Jahre Jugendstrafe verbüßen, entschied das Gericht am Dienstag, dem 12. September.

Anklage wegen dreier Tatkomplexe

Am frühen Morgen des 6. Juli 2023 gegen 4:30 Uhr brachte Seyfullah A. laut Anklage einen 34 Jahre alten Mann mit einem „kraftvollen Schlag gegen den Kinnbereich“ vor dem „StuK“ zu Fall. Der Kontrahent wurde kurzzeitig bewusstlos, trug Blutungen, Frakturen und ein Schädelhirntrauma davon. Sechs Tage später starb er in der Uniklinik an den Folgen des Angriffs.

Die Gewalttat vor dem beliebten Club in der Nürnberger Straße war, folgt man den Ermittlungen der Anklagebehörde, der folgenschwerste Vorfall von mehreren, die Seyfullah A. im Prozess zur Last lagen. So soll der junge Bauhelfer bereits am 3. Januar 2022 einen Bekannten im Bereich Emilienstraße/Karl-Liebknecht-Straße heftig verprügelt haben, am 21. Juni sei er wiederum in einer Gruppe beteiligt gewesen, als ein Mann in der Katharinenstraße zusammengeschlagen wurde. Die körperlichen Folgen waren unter anderem ein Schädelhirntrauma, Brüche der Stirnhöhle und im Schädelinneren sowie eine Unterkieferfraktur.

Angeklagter sprach von Erinnerungsverlust

Am ersten Prozesstag hatte Seyfullah A. zu den Tatvorwürfen ausgesagt und zumindest ein teilweises Geständnis abgelegt. Allerdings machte der junge Mann viele Gedächtnislücken geltend, in der Nacht vor der tödlichen Attacke am „StuK“ im Juli 2022 habe er Cannabis und Wodka konsumiert. Er erinnere sich nur, dass das spätere Opfer mit ausländerfeindlichen Sprüchen provoziert und er selbst sich bedroht gefühlt habe, als der Mann auf ihn zukam, so die Erklärung des Angeklagten. Daraufhin habe er zugeschlagen.

Verurteilt wurde Seyfullah A. nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung. Das Strafmaß entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Stephan Bonell hatte auf Freispruch plädiert.

Gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden.

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