Erpresserischer Menschenraub, gefährliche Körperverletzung, gemeinschaftlicher besonders schwerer Raub: Unter anderem wegen dieser Vorwürfe stehen drei Männer seit Donnerstag, dem 16. April, vor dem Leipziger Landgericht. In Sportwetten-Einrichtungen und Spielotheken soll das Trio im vergangenen Sommer innerhalb kürzester Zeit auf Beutezug gegangen sein. Dabei sei man vor Gewalt und massiven Drohungen nicht zurückgeschreckt, heißt es. Nun erscheinen langjährige Haftstrafen wahrscheinlich.
Es klingt wie ein Mafia-Thriller: Am 20. Juli 2025, etwa 00:08 Uhr, wird der Mitarbeiter eines Wettbüros auf seinem Nachhauseweg in Stötteritz abgepasst und attackiert. Vier Täter zwingen ihn zum Einstieg in ein Auto, der Mann muss die Standortfunktion seines Mobiltelefons deaktivieren und dieses anschließend abschalten. Seine Augen werden verbunden, er wird mit den Worten bedroht, man wisse, wo er mit seiner Freundin lebt. Das Opfer soll den Zugang zur Sportwetten-Filiale unweit vom Leipziger Stadtzentrum gewährleisten, die etwa 40 Minuten später erreicht wird.
Anklage geht von fünf Tatkomplexen aus
Nach einem gescheiterten Anlauf gelingt es den Tätern dort, 5.820 Euro aus einem Tresor zu erbeuten. Den Mitarbeiter des Wettbüros bringen sie vom Tatort weg und lassen ihn an anderer Stelle frei. Es ist ein Vorgehen, das, wenn es sich so zugetragen hat, Zeugnis von einer besonderen Skrupellosigkeit ablegt. Seit Donnerstag sitzen Mouhammed B. (23), Michel W. (26) und Mario K. (44) auf der Anklagebank des Landgerichts Leipzig.
Laut Staatsanwaltschaft habe sich das Trio entschlossen, mit weiteren Tätern im arbeitsteiligen Vorgehen Spielotheken und Wettbüros zu überfallen. Der als erpresserische Menschenraub angeklagte Vorfall vom 20. Juli war der zweite von insgesamt fünf Tatkomplexen, welche die Anklagebehörde mit den drei Männern in Verbindung bringt. So sollen Mohammed B., Michel W. und Mario K. vier Tage zuvor, wiederum mit einem Komplizen, einen anderen Sportwetten-Mitarbeiter in der Gerberstraße mit einer Schusswaffe bedroht, nach Schlüssel und Codes für seine Filiale verlangt haben.
Dabei sei der Mann mit der Waffe auch geschlagen worden, habe Schmerzen und eine Platzwunde an der Nase erlitten. Zwei der Angeklagten hätten aus dem Safe des Wettanbieters letztlich 4.000 Euro erbeutet, während die Mittäter das Opfer bewachten.
„Der Erste, der sich bewegt, kriegt eine Kugel in den Kopf“
Am 23. Juli hätten die Angeklagten ein Wettbüro im Osten Leipzigs ins Visier genommen, ein Mitarbeiter sei auf seinem Heimweg verfolgt worden. Weil der Mann offenbar Lunte roch und Hilfe bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof suchte, scheiterte der Plan.
Was aber offenbar nicht zu mehr Vorsicht aufgrund des Entdeckungsrisikos führte: Eine Spielothek in Bad Dürrenberg soll das nächste Zielobjekt von Mohammed B., Michel W. und Mario K. gewesen sein, die hier laut Anklage mit drei Komplizen bewaffnet eindrangen, Gäste und Mitarbeiter zur Herausgabe von Geld zwangen. Das war am 25. Juli, etwa 02:30 Uhr.
Zimperlich gingen die Räuber auch hier nicht vor: „Der Erste, der sich bewegt, kriegt eine Kugel in den Kopf“ – das sei die unmissverständliche Drohung an die Überfallopfer gewesen, die sich auf den Boden legen mussten. Die Ausbeute bei diesem Coup, bei dem ein Mann brutal getreten wurde: 42.402 Euro plus weitere Wertgegenstände wie Handys.
Wohl kurz vor nächstem Coup: Polizei nimmt mutmaßliche Täter in Bad Düben fest
Der nächste Beutezug endete dann mit einer Festnahme: In Bad Düben sollen Michel W. und Mario K. mit weiteren Beteiligten für den 2. August einen neuerlichen Raub geplant haben. Doch vor der anvisierten Spielothek stürmten gegen 23:00 Uhr Spezialkräfte der Polizei herbei und durchkreuzten die wilden Pläne. Ermittler waren den Räubern inzwischen im Hintergrund auf die Schliche gekommen.
Die drei jetzt Angeklagten kamen in U-Haft, gegen weitere mutmaßliche Täter wird nach Gerichtsangaben ebenfalls ermittelt. Zum Prozessbeginn am Donnerstag räumten Michel W. und Mario K. über ihre Verteidigung die Taten ein. Beide Männer dürften laut eines ausgehandelten Deals Haftstrafen von maximal je neun Jahren und elf Monaten erhalten.
Mouhammed B. könnte, da seine Tatbeteiligung geringer veranschlagt wird, bei einem glaubhaften Geständnis zwischen acht bis maximal achteinhalb Jahre hinter Gitter müssen. Der 23-Jährige wolle sich überlegen, ob er das Angebot akzeptiert, so sein Anwalt Dr. Malte Heise. Die 8. Kammer verhandelt voraussichtlich bis Anfang Juni weiter. Kommenden Montag sollen erste Zeugen gehört werden.
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