In Leipzig gab es am Wochenende eine Demonstration gegen die Coronaregeln – mit fragwürdigen Aussagen. Fragwürdig war auch das Verhalten der Journalist/-innen, die heute dicht gedrängt am Flughafen auf Schutzmasken aus China warteten. Im Zoo denkt man derweil über eigene Regeln nach, die eine Öffnung am 4. Mai ermöglichen sollen. Die L-IZ fasst zusammen, was am Montag, den 27. April 2020, in Leipzig und Sachsen wichtig war.

In vielen deutschen Städten sorgten in den vergangenen Wochen Demonstrationen gegen die Coronaregeln für Aufsehen. Die Polizei ging häufig gegen Teilnehmende vor, weil diese auf den Demonstrationen gegen eben jene Regeln verstoßen hatten – beispielsweise was die Größe von Versammlungen oder den einzuhaltenden Mindestabstand betrifft. Ebenso häufig verbreiteten Teilnehmer/-innen dort wüste Verschwörungstheorien.

Am vergangenen Samstag gab es in Leipzig ebenfalls eine solche Demonstration. Die LVZ berichtet, dass sich 30 Personen vor der Nikolaikirche einfanden, um dort eine „bürgerliche Bewegung“ ins Leben zu rufen. Ein Redner beklagte laut LVZ ein „diktatorisches Notstandsregime“, das geschaffen worden sei. Zu Zwischenfällen sei es nicht gekommen, schreibt die LVZ mit Verweis auf die Polizei.

Einen Zwischenfall im weitesten Sinne gab es heute am Flughafen Leipzig/Halle, wo Journalist/-innen dicht gedrängt bei Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) standen. Diese nahm mehr als zehn Millionen Schutzmasken aus China in Empfang. Bundesverteidigungsministerium und Bundeswehr kündigten anschließend an, bei künftigen Presseterminen dieser Art stärker auf die Abstandsregeln zu achten. (via tagesschau)

Zoo will am 4. Mai wieder öffnen

Wie sich Besucher/-innen künftig in den wohl am 4. Mai wieder öffnenden Zoos verhalten sollen, ist aktuell noch Gegenstand der Diskussionen. Jörg Junhold, Direktor des Leipziger Zoos, kündigte bei Radio Leipzig an, unter anderem den Eingang zu überwachen, um Schlangen zu vermeiden, und eine Online-Kaufpflicht für Tickets einzuführen – die dann für bestimmte Zeitfenster gelten sollen.

Freuen dürfen sich derzeit nicht nur Zoobesucher/-innen, sondern auch mehrere Asylbewerber/-innen, die gegen ihre Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen geklagt haben. Nachdem bereits in der Vorwoche eine Person aus der Einrichtung in Dölzig am Verwaltungsgericht Leipzig erfolgreich war, legte nun auch das Verwaltungsgericht Dresden fest, dass eine dort klagende Frau nicht länger in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben muss.

Der sächsische Flüchtlingsrat hat den Beschluss des Gerichts auf seiner Homepage als PDF veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem, dass die Pflicht, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, „aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge“ beendet werden kann. Solche Gründe liefere „insbesondere“ das Infektionsschutzgesetz.

Was heute außerdem wichtig war: Die Stadt Leipzig hat den Lärmaktionsplan von 2013 fortgeschrieben. Die Fortschreibung beinhaltet 76 Maßnahmen, deren Ziel es vor allem ist, den Lärm durch Autos und Straßenbahnen zu senken. Der Stadtrat soll das Papier am Mittwoch beschließen.

Lehrer-Leben: Lernen in der Coronakrise

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