Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hat am Mittwoch, dem 3. November, ein neues Brandgutachten vorgestellt. Dieses soll belegen, dass Jalloh am 7. Januar 2005 in einer Dessauer Gefängniszelle von Polizeibeamten angezündet worden sein muss. Die staatlichen Ermittlungen in diesem Fall sind derzeit abgeschlossen; laut offizieller Version hat sich Jalloh selbst angezündet und ist deshalb gestorben. Die Initiative fordert nun erneut, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.

Das neue Gutachten stammt von dem britischen Sachverständigen Iain Peck, der laut Pressemitteilung der Initiative versucht hat, die Zelle originalgetreu nachzubauen. Dann sei eine ähnlich große Person wie Jalloh auf eine Matratze gefesselt worden; dies habe gezeigt, dass die gefesselte Person nicht in der Lage war, die Matratze selbst anzuzünden.

Brandbeschleuniger muss zum Einsatz gekommen sein

Anschließend habe man einen Dummy aus Schweinehaut und -stücken angezündet. Dieser und die Matratze hätten jedoch erst ähnliche Brandspuren wie Jalloh und die Original-Matratze gezeigt, als Benzin zum Einsatz kam. Gutachten und Initiative schließen daraus, dass Jalloh in seiner Zelle angezündet wurde – mutmaßlich von Polizisten.Bereits 2015 hatte Peck ein Gutachten erstellt, demzufolge sich das Feuerzeug, mit dem sich Jalloh angezündet haben soll, nicht in der Zelle befunden haben kann. Zweifel an der offiziellen Version nährte auch die Tatsache, dass das Feuerzeug erst drei Tage nach dem Brand in der Asservatenliste auftauchte.

Oury Jalloh wurde offenbar schwer misshandelt

2019 hatte ein Gutachten zudem gezeigt, dass Jalloh vor seinem Tod offenbar schwer misshandelt worden war. Es sei von Nasen- und Schädelbruch sowie mehreren Rippenbrüchen auszugehen. Daraus ist laut Initiative zu schließen, dass „Oury Jalloh zum Zeitpunkt der Brandlegung entweder bewusstlos oder bereits tot war“.

Die offiziellen Ermittlungen in diesem Fall waren 2018 eingestellt worden. Zuvor war bekannt geworden, dass ein Staatsanwalt, der mehr als zehn Jahre die Mordthese angezweifelt hatte, diese in einem geheimen Aktenvermerk nun selbst vertrat. Etwa zeitgleich wechselte jedoch die Zuständigkeit zu einer anderen Staatsanwaltschaft.

Initiative will erneut klagen

Zwei vom Landtag eingesetzte Sonderermittler waren zudem zu dem Schluss gekommen, dass es bei den Ermittlungen zahlreiche Fehler gegeben habe. Trotzdem zogen sie das Fazit, dass die Verfahrenseinstellung mangels ausreichenden Verdachts gegen konkrete Personen richtig war.

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, die auf zivilgesellschaftlicher Ebene weiter ermittelt, hat nun Strafanzeige gegen jene Oberstaatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg angekündigt, die für die Einstellung des Verfahrens zuständig waren. Der Vorwurf lautet: Strafvereitelung im Amt.

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