Man möchte in Deutschland eigentlich nicht mehr im Krankenhaus landen. Denn längst ist viel zu deutlich, wie die neoliberalen Sparvorschläge diverser Lobbygruppen auch die Versorgung in unseren Krankenhäusern unterminiert haben. Zuletzt preschte die Bertelsmann Stiftung ja mit der Behauptung vor, in Deutschland müssten noch reihenweise Krankenhäuser geschlossen werden. Die Berichte dazu animierten Susanne Schaper zu einer Landtagsanfrage.

Sie ist die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag und war natürlich von der Sorge getrieben, dass der Befund für NRW auch für Sachsen gelten könnte und auch hier zahlreiche Krankenhäuser geschlossen werden müssten. Aber das sei nicht der Fall, beruhigt sie Sozialministerin Petra Köpping (SPD) in ihrer Antwort.

Sachsen habe in den vergangenen Jahren 5,7 Milliarden Euro in die Krankenhausstruktur investiert. Mehr Reformbedarf gebe es nicht. Und auch die finanzielle Lage der ostdeutschen Krankenhäuser sei in der Regel besser als im Westen.

Aber dass es trotzdem Probleme gibt, wurde bei einer anderen Frage von Susanne Schaper deutlich: „Verfügen die sächsischen Krankenhäuser über ausreichend pflegerisches und ärztliches Personal?“

Auf die Frage zu den Ärzten geht die Ministerin in ihrer Antwort erstaunlicherweise nicht ein. Müssen die Krankenhäuser hier nicht melden, wenn es an Fachpersonal fehlt?

Beim Pflegepersonal müssen sie es mittlerweile, weil auch der Bundesgesundheitsminister nicht mehr ignorieren konnte, dass die ganzen Sparprogramme im Gesundheitswesen sämtlich zulasten des Pflegepersonals gegangen sind. Mal wurde es in billigere Beschäftigungsgesellschaften ausgelagert, mal wurden die Stellen so weit gestrichen, dass Pfleger und Schwestern allein für ganze Stationen zuständig waren.

Meist wurde bei der Dienstplanerstellung keine Rücksicht mehr genommen auf Familie und Gesundheit der Beschäftigten, sodass der Gesundheitsbereich heute einer jener Bereiche mit den höchsten Ausfallraten wegen Erkrankung, Burn-Out oder Kündigung aus Gesundheitsgründen ist.

Und daran hat sich auch in Sachsen nichts geändert. Die Krankenhäuser müssen sämtliche Dienstschichten, die nicht mit dem vom Bundesgesundheitsministerium berechneten Personal besetzt sind, an die Krankenkassen und das Institut für das Entgeltsystem für das Krankenhaus (InEK) melden. Und das InEK meldet die zusammengefassten Zahlen dann an die Landesregierung, die somit ein Bild davon bekommt, ob die Personalsituation im Pflegebereich ausreicht.

Und sie reicht eben nicht aus. Zwischen 6 und 11 Prozent schwankt die (zusammengefasste) Zahl der Krankenhausschichten, in denen die vom Bundesgesundheitsministerium vorgeschriebene Mindestzahl von eingesetzten Schwestern und Pflegern 2029 unterschritten wurde. Wie stark sie unterschritten wurde, kann auch Petra Köpping nicht sagen.

Aber die aktuell gültigen Zahlen zeigen schon ein wenig, wie knapp auch das Ministerium die Pflege kalkuliert.

In der Unfallchirurgie z. B. werden für die Tagschicht 10 Patienten pro Pflegekraft als Untergrenze definiert, in der Nachtschicht sind es dann 20 Patienten pro Pflegekraft. Nachts ist also eine Schwester/ein Pfleger allein für 20 Patienten zuständig.

Natürlich unterscheidet sich der Betreuungsbedarf je nach Bereich. So ist in der Intensivmedizin in der Tagschicht eine Pflegekraft maximal für 2,5 Patienten zuständig, in der Nachtschicht für 3,5 Patienten.

Was sich immerhin ändern soll: Ab 1. Januar 2021 gilt, dass in der Intensivmedizin in der Tagschicht 2 Patienten pro Pflegekraft die Untergrenze sind, in der Nachtschicht 3 Patienten pro Pflegekraft.

In der Kardiologie soll es schon seit dem 1. Januar etwas leichter geworden sein für die Pflegekräfte. Bisher waren hier in der Tagschicht 12 Patienten pro Pflegekraft die Untergrenze, in der Nachtschicht 24 Patienten pro Pflegekraft. Ab 1. Januar 2020 gilt: Tagschicht 10 Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht 20 Patienten pro Pflegekraft.

Wie sehr all diese Zahlen auf dem neoliberalen Rationalisierungsdenken beruhen, erläutert das Bundesministerium so: „Die Krankenhäuser müssen für die einzelnen Monate Durchschnittswerte der Personalbesetzung ermitteln und dabei zwischen verschiedenen Stationen und Schichten differenzieren. Unabhängige Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer müssen die Einhaltung der Untergrenzen bestätigen. Krankenhäuser, die sich nicht an die Vorgaben halten und die Grenzen unterschreiten, müssen Vergütungsabschläge hinnehmen.“

Eine Formulierung, die man so in deutschen Krankenhäusern nicht vorlesen dürfte. Die noch vorhandenen Pfleger und Schwestern würden wohl ziemlich laut und deutlich werden – es sei denn, es sind schon brave Dienstleister/-innen aus Osteuropa oder gar Asien. Denn dieses Rechnen auf die maximale Auslastung der Arbeitskraft führt dazu, dass Krankenhäuser den Bedarf an Pflegekräften (und Ärzten) nur noch decken können, wenn sie Fachkräfte aus dem Ausland anwerben.

Das alles übertüncht die Meldung des Bundesministeriums, wo die cleveren Berater aus den so gern in Anspruch genommenen Wirtschaftsberatungen auch dafür gesorgt haben, dass die Krankenhäuser möglichst auch nicht mehr Personal einstellen, als mit der maximalen Untergrenze definiert wurde. Das liest sich so: „In diesem Zusammenhang wird auch festgelegt, welchen Grenzwert der Anteil von Pflegehilfskräften jeweils nicht überschreiten darf, damit ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.“

Eine Formulierung, die Krankenhäuser geradezu dazu zwingt, genau so viel Pflegepersonal einzustellen, wie rechnerisch zur Gewährleistung der Untergrenze gebraucht wird. Ausfallen darf da keine Pflegekraft, denn ein Puffer ist nicht eingeplant. Wird eine Schwester krank, muss dann oft genug die letzte verbleibende Schwester die doppelte Patientenzahl betreuen. Da dürfen keine zwei Patienten zugleich Probleme bekommen oder einen Wunsch per Klingel anmelden, und schon wird es eng. Und je öfter das passiert, umso früher kündigt die Pflegekraft.

Diesen Effekt des Herunterrechnens des Personalbedarfs kennt man in Sachsen ja nur zu gut auch aus Kindertagesstätten, aus Gerichten, Schulen und Polizei. Es geht jedes Mal schief, verschleißt all die Menschen, die eigentlich mal gern in diesen Beruf gegangen sind.

Sie büßen mit ihrer Gesundheit für die Rotstiftpolitik von Parteien, denen die Gewinne großer Konzerne wichtiger waren (und sind) als die Gesundheit der Bürger. In diesem Fall eben nicht nur die der Patienten, die nach Punktesystem im Fließbanddurchlauf behandelt werden, sondern auch der Ärzt/-innen und Pflegekräfte. (Ein aktueller Beitrag dazu aus der F.A.Z.)

Die Antwort, die Susanne Schaper bekommen hat, ist nur ein kleiner Einblick in diese Welt, in das kaputtgesparte Gesundheitswesen eines Landes, das bei jedem „Rekord“ bei den Steuereinnahmen gleich mal nach Steuersenkungen schreit, statt endlich wieder all das zu reparieren, was das neoliberale Sparprogramm selbst in den wichtigen sozialen Bereichen angerichtet hat.

Lehrer und Pflegekräfte sind zu Hunderten arbeitslos, obwohl im Gesundheits- und Bildungssystem immer mehr Stellen unbesetzt sind

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