Ab dem 7. März werden die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas schrittweise zurückgefahren. Das sieht die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung vor, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. Die Verordnung gilt bis zum 19. März 2022.

Danach wird der eingeschränkte Regelbetrieb in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen wieder aufgehoben. Gruppen und Klassen müssen nicht mehr streng voneinander getrennt werden. Die Maskenpflicht im Unterricht für Schüler ab Klassenstufe 5 entfällt. In Grundschulen galt eine Maskenpflicht im Unterricht ohnehin nicht. Wie bisher auch gilt jedoch eine Maskenpflicht im Schulgebäude. Darüber hinaus wird die Testpflicht für den Schulbesuch von dreimal auf zweimal wöchentlich reduziert werden.

Zudem wird die Schulbesuchspflicht wiedereingeführt. Abmeldungen vom Schulbesuch sind dann nur aus medizinischen und aus anderen Gründen gemäß der Schulbesuchsordnung möglich. Ebenso sind wieder mehrtägige Schulfahrten möglich.

Darüber hinaus müssen Schulen bei erhöhtem Infektionsgeschehen künftig nicht mehr zeitlich befristet schließen oder einzelne Klassen in die häusliche Lernzeit schicken. Wenn einzelne Infektionsfälle auftreten, müssen lediglich die betroffenen Schüler in häusliche Lernzeit gehen und die übrigen Schülerinnen und Schüler können in der Schule verbleiben. Allerdings müssen sich die verbleibenden Schüler der betroffenen Klasse für fünf Tage täglich testen. Das gilt auch für genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler.

Weitere Informationen gibt es im Blog des Kultusministeriums.

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