Die Landesdirektion Sachsen hat den vom Kreistag des Landkreises Leipzig am 25. Februar 2015 verabschiedeten Doppelhaushalt für die Jahre 2015 und 2016 bestätigt. Im Jahr 2015 hat der Haushaltsplan im Ergebnishaushalt ein Volumen von circa 384 Mio. Euro. Für Baumaßnahmen sind Ausgaben von über 14 Mio. Euro vorgesehen. Der Landkreis möchte dabei vor allem im Sozialbereich sowie in den Straßenbau, Brand- und Katastrophenschutz investieren.

Im darauffolgenden Haushaltsjahr steigt das Volumen des Ergebnishaushalts leicht auf ca. 389 Mio. Euro, während die Ausgaben für Investitionsmaßnahmen um circa. 5 Mio. Euro auf rund 9 Mio. Euro sinken.

Für das Haushaltsjahr 2015 sind Kredite in Höhe von 1,7 Mio. Euro geplant, für 2016 sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt im Jahr 2015 30,8 Prozent, im Jahr 2016 steigt dieser allerdings auf 31,5 Prozent an.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird im Rahmen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und 2016 auf 18.000.000 Euro festgesetzt.

Der Doppelhaushalt weist im Jahr 2015 einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt und im Jahr 2016 ein Defizit von 900.000 Euro auf. Der veranschlagte Fehlbetrag in Höhe von 900.000 Euro zeigt auf, dass der Landkreis im Jahr 2016 nicht in der Lage ist, die anfallenden Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen zu finanzieren. Den Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2016 erreicht der Landkreis Leipzig allein mit Hilfe der geltenden Übergangsregelung für die Einführungsphase der doppischen Haushaltsrechnung,

Unter der Berücksichtigung geplanter Kredittilgungen beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung zum Stand 1. Januar 2015 185 Euro. Die kritische Verschuldungsgrenze von 250 Euro pro Einwohner wird somit auch mittelfristig nicht überschritten.

Das jährliche Abschmelzen der liquiden Mittel zeigt, dass der Landkreis in den kommenden Jahren von seinen Reserven zehren wird. Daher muss der Landkreis Leipzig seine Haushaltsplanung und -wirtschaft so gestalten, dass die dauernde Leistungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum gesichert werden kann. Infolgedessen wurde die Genehmigung der Landesdirektion Sachsen mit Auflagen verbunden. So wurde dem Landkreis Leipzig wiederholt ein Haushaltsstrukturkonzept empfohlen.

Die Landesdirektion Sachsen hat den Landkreis Leipzig weiterhin verpflichtet, die Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2016 der Haushaltsausgleich nach den dann geltenden Maßstäben der doppischen Haushaltsrechnung erreicht werden kann.

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