In dem Todesermittlungsverfahren zum Tod eines 37-jährigen Italieners (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden Nr. 471/20 vom 16.08.2020, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de) wurde von der Staatsanwaltschaft Dresden die Obduktion der Leiche angeordnet, um die Todesursache zweifelsfrei zu klären.

Die Obduktion wurde gestern durchgeführt. Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis ergeben sich keinerlei Hin-weise auf Vorliegen von Fremdverschulden am Tod des 37-jährigen. Es gibt keine Anzeichen für einen Erstickungstod oder für den Einsatz von Gewalt gegen Kopf und Hals des Verstorbenen.

Die ersten Ergebnisse der Obduktion deuten vielmehr darauf hin, dass der 37-jährige einen Herzinfarkt erlitten hat und hieran verstorben ist. Möglicherweise haben Konsum von Alkohol und Drogen zur Auslösung des Herzinfarktes beigetragen. Das endgültige Sektionsgutachten und die Ergebnisse der Toxikologie im Hinblick auf den Blutalkoholgehalt und die Art, den Wirkstoff und die Mengen möglicherweise konsumierter Betäubungsmittel müssen jedoch abgewartet werden.

Da es bisher keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden am Tod des 37-jährigen gibt, werden die Ermittlungen derzeit ausschließlich im Rahmen des Todesermittlungsverfahrens weitergeführt und bestand kein Anlass, ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten einzuleiten, die den 37-jährigen gestern in den zentralen Polizeigewahrsam verbracht hatten.

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