Eine Kontrolle der Bundespolizei am Haltepunkt Dresden-Trachau wurde einem 35-Jährigen am Sonntagnachmittag zum Verhängnis. Gegen 13:45 Uhr überprüften die Beamten den deutschen Staatsangehörigen und stellten dabei fest, dass gegen ihn eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Cottbus vorlag. Ziel war die Vollstreckung einer offenen Pfändungssumme in Höhe von 1.125,57 Euro zur Vermögensabschöpfung.

Obwohl der Mann gegenüber den Polizisten zunächst behauptete, nur 1.000 Euro Bargeld bei sich zu haben, förderte die spätere Durchsuchung insgesamt 1.180 Euro zutage. Damit konnten die Beamten die gesamte Forderung der Justiz direkt vor Ort begleichen. Neben der finanziellen Angelegenheit muss sich der 35-Jährige nun jedoch auch strafrechtlich verantworten. Bei der Durchsuchung zur Eigensicherung entdeckten die Einsatzkräfte in seiner Hosentasche ein Einhandmesser sowie weißes kristallines Pulver, das in einem Papierschnipsel und einer Cliptüte verpackt war.

Die Bundespolizei leitete entsprechende Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz sowie wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann aus dem Gewahrsam entlassen.

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