Im Freistaat Sachsen ist die Überlastungsstufe gem. § 2 Abs. 5 der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung am heutigen Tag erreicht. Damit greifen die Maßnahmen aus § 9 der SächsCoronaSchVO ab dem 19. November 2021, die weitere Kontaktbeschränkungen für „private Zusammenkünfte“ vorsehen und sich somit auch auf den Fußball auswirken.

Angehörigen eines Hausstandes sind private Zusammenkünfte dann nur mit einer weiteren Person gestattet, wobei Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie geimpfte und genesene Personen weiterhin nicht mitgezählt werden.

Der SFV-Vorstand fasste am 10. Oktober den Beschluss, dass der Landesspielbetrieb in allen Altersklassen für die Dauer der Überlastungsstufe unterbrochen wird. Die Spiele auf Landesebene werden für das nächste Wochenende (19.-21.11.) also vorerst abgesetzt. Ob die neue Corona-Schutz-Verordnung einen verhältnismäßigen Spielbetrieb zulässt, bleibt abzuwarten.

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