Für eine friedliche und ungestörte Silvesternacht in Leipzig haben Stadt und Polizei zahlreiche notwendige Maßnahmen abgestimmt. Demzufolge wird es in der Silvesternacht insbesondere rund um das Connewitzer Kreuz sowie den Augustusplatz Änderungen in der Verkehrsführung geben. Das durch die Stadt Leipzig, die Polizeidirektion, den Eigenbetrieb Stadtreinigung und die Leipziger Verkehrsbetriebe intensiv abgestimmte Konzept zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bezweckt möglichst geringe Einschränkungen des ÖPNV und des Individualverkehrs.

Halteverbote und Sperrungen am Connewitzer Kreuz

Im Bereich des Connewitzer Kreuzes sind zum Jahreswechsel verschiedene Verkehrsmaßnahmen erforderlich. So sind ab 19 Uhr Sperrungen der Zufahrtsstraßen um das Connewitzer Kreuz, wie in den Vorjahren, vorbereitet. Im Einzelnen betrifft dies die Kochstraße, die Selneckerstraße, die Scheffelstraße, die Wolfgang-Heinze-Straße, die Bornaische Straße und die Karl-Liebknecht-Straße. Im Zuge dieser Verkehrsmaßnahmen werden auch Halteverbote, zum Beispiel zur Einrichtung von Ersatzhaltestellen bzw. Aufstellflächen für die Polizei angeordnet. Diese sind unbedingt zu beachten.

Der dortige Straßenbahnverkehr wird von 22:45 bis circa 3 Uhr nach gesondertem Fahrplan erfolgen. Empfohlen werden die aktuellen Veröffentlichungen der Leipziger Verkehrsbetriebe.

Verbot von Spontan- und Eilversammlungen

Des Weiteren gilt ein Verbot von Spontan- und Eilversammlungen unter freiem Himmel auf Grundlage des sächsischen Versammlungsgesetzes zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung vom Samstag, 31. Dezember 2017, 23 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar 2018, 6 Uhr. Es gilt zwischen Richard-Lehmann-Straße, Arthur-Hoffmann-Straße, Zwenkauer Straße, Meusdorfer Straße, Wolfgang-Heinze-Straße, Brandstraße sowie Windscheidstraße einschließlich des mit diesen Straßennamen bezeichneten Verkehrsraums (Fahrbahnen und Gehwege). Im Detail wird auf die Bekanntmachung in der LVZ verwiesen. Sie kann mit der ausführlichen Begründung am 31. Dezember, 9 bis 14 Uhr im Polizeirevier Zentrum (Dimitroffstraße 1) und im Internet auf www.leipzig.de eingesehen werden.

Betonsperren am Augustusplatz

Für den Augustusplatz sind besondere Abstimmungen der Ordnungsbehörden getroffen worden. Zum Schutz vor Ausschreitungen wird die Polizei mit ausreichender Anzahl von Einsatzkräften vor Ort sein. Eine weitergehende Sicherungsmaßnahme ist das Aufstellen von Betonsperren, die das unberechtigte Befahren des Augustusplatzes vermeiden sollen. Die Zufahrt zum Augustusplatz über die Goethestraße und die Mittelfahrbahn von der Ostseite des Platzes wird deshalb am 31. Dezember ab 19 Uhr nicht möglich sein. Die Tiefgarage Augustusplatz ist jederzeit über die Einfahrt Georgiring und die Ausfahrt Goethestraße nutzbar. Eine Aufhebung der Sperrungen erfolgt am 1. Januar bis 10 Uhr.

Feuerwerksabfälle müssen selbst entsorgt werden

Im Umfeld von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Wer ein Feuerwerk außerhalb seines Grundstückes abbrennt, ist verpflichtet, die Restabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Branddirektion wird mit Blick auf die zu erwartenden höheren Einsatzzahlen für Rettungsdienst und Feuerwehr die Freiwilligen Feuerwehren einbeziehen.

Karte des Geltungsbereichs der Allgemeinverfügung vom 31.12.2017, 23:00 Uhr bis 01.01.2018, 06:00 Uhr

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar