Alleinerziehende machen einen wesentlichen Bestandteil der Familien in Deutschland aus, 20 Prozent der 8,1 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern sind alleinerziehende Mütter oder Väter. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt für die Meisten eine beträchtliche Belastung dar. Sie sind mit deutlich höheren Anforderungen an die Organisation des Alltags, der Haushaltsführung, Kindererziehung und Sicherung des finanziellen Einkommens konfrontiert.

Alleinerziehende sind mit Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert, Arbeitgeber zögern mit deren Einstellung, weil sie befürchten, dass wegen der Kinderbetreuung zu viele Ausfalltage auflaufen könnten. Nur zwei Drittel der Eltern mit Kindern unter 18 Jahren findet eine Arbeit, davon sind wiederum lediglich 42 Prozent in Vollzeit beschäftigt.

Um die Erwerbstätigkeit zu erhöhen sind die Eltern auf Kindergartenplätze für ihre Kinder und auf eine familienfreundliche Arbeitswelt angewiesen.

In nur knapp jedem dritten Betrieb gibt es spezifische Maßnahmen “zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Förderung der Chancengleichheit”.

Rund 39 Prozent aller Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern sind derzeit auf staatliche Grundsicherungsleistungen (SGB II) angewiesen. Das sind 625.000 Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden. Sie und ihre Familien tragen ein besonderes Armutsrisiko.

In neun von zehn Fällen ist der alleinerziehende Elternteil die Mutter.

Frauen sind mehrfach belastet. Sie müssen nicht nur den Unterhalt für ihre Kinder beim getrennten lebenden Partner einfordern, sondern sind auch strukturell Benachteiligt, wie eine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke. belegt (BT-Drs.18/525). Trotz Rechtsanspruchs kriegen sie oft keinen Kitaplatz.

Den Frauen fehlen Ausgestaltungen des geplanten Anspruches auf Teilzeitarbeit, der ein Rückkehrrecht auf Vollzeit schafft.

Das sind die Fakten:

Der Zuwachs der Beschäftigung bei Frauen in den letzen Jahren beruht vor allem auf mehr Teilzeitarbeit, oft auch Minijobs. Seit 2003 stieg die Zahl der geringfügig entlohnten weiblichen Beschäftigten um 1 Million auf 4,6 Millionen.

Die Quote der in Teilzeit beschäftigten Frauen liegt bei 52 Prozent, die der Männer bei 17,9 Prozent.

Jede dritte Frau ist in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis tätig, wozu sowohl die befristete Beschäftigung, kleine Teilzeit- und Minijobs als auch Leiharbeit zählt. In absoluten Zahlen sind das 5,5 Millionen Frauen.

Der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen hat sich verfestigt und liegt seit  Jahren bundesweit bei 22 Prozent.

Frauen stellen mit 55 Prozent die Mehrheit der Hartz IV-Aufstockerinnen dar.

Alle Frauen und Alleinerziehende sind aufgerufen am internationalen Frauentag, dem Sonntag 8. März für ihre Forderungen für “Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt” auf die Straße zu gehen und an der Demonstration des bundesweitern Bündnisses “Frauenkampftag” um 14 Uhr beim Clara-Zetkin-Park,  Clara-Zetkin-Denkmal, Rondell Karl-Tauchnitz-Straße teilzunehmen.

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