Mit der Aufnahme eines Studiums ändert sich die Lebenssituation junger Menschen gravierend. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind oft begrenzt und das Thema Versicherung scheint vielen nicht so wichtig. Maximal ist es eine Sache, die die Eltern schon für sie klären werden. Oftmals sind es auch genau die Eltern, die sich bei der Verbraucherzentrale für den Nachwuchs informieren. Ratsam ist das nicht wirklich.

“Es ist wichtig, dass auch junge Verbraucher einbezogen werden. Sie müssen erkennen, welche Versicherungen notwendig sind und worauf bei Vertragsabschluss zu achten ist. Außerdem erwachsen aus jedem Vertrag Rechte und Pflichten und die sollte man kennen. Wenn einige Grundregeln beachtet werden, ist das Ganze gar nicht so kompliziert”, weiß Kerstin Reinsperger von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Zunächst sind die Risiken zu versichern, bei deren Eintritt die finanzielle Existenz vollkommen zerstört werden kann. Unverzichtbar ist demnach die Privathaftpflichtversicherung. Mit dem Haftpflichtversicherer der Eltern sollte schriftlich abgeklärt werden, ob die studierenden Kinder vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Mit der Aufnahme eines Studiums muss auch eine Kranken-versicherung nachgewiesen werden, die entweder durch die Familienversicherung der Eltern gewährleistet oder selbst abzuschließen ist. Für Auslandsaufenthalte gehört zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung ins Handgepäck.

Empfehlenswert ist auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-versicherung. Nur sie bietet umfassenden Schutz gegen dauerhaften Einkommensausfall bei Krankheit und Unfällen. “Eine eventuell schon aus Kindertagen vorhandene Unfallversicherung bietet dagegen nur eine Abschnittsdeckung, da nur etwa zehn Prozent aller dauerhaften Einkommensausfälle unfallbedingt sind”, so Reinsperger weiter.

Weitere Risiken, bei denen erhebliche individuelle Verluste drohen, sollten individuell ermittelt werden. Oftmals ist der Abschluss einer Hausratversicherung nicht notwendig. Sofern kein eigener Hausstand begründet wird, sondern der Studierende ein Zimmer in einem Wohnheim oder einer Studenten-WG bezieht, besteht gegebenenfalls Schutz im Rahmen der Außenversicherung über die Hausratversicherung der Eltern. Der Schutz sollte schriftlich mit dem Hausratversicherer der Eltern abgeklärt werden. Versicherungen für Risiken, bei deren Eintritt geringe finanzielle Einbußen drohen sind in der Regel entbehrlich.

Fragen rund um Versicherungen werden in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen beantwortet. Persönliche Beratungstermine können auch online vereinbart werden. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet insbesondere für Schüler und junge Erwachsene ein umfangreiches Vortragsangebot zu Versicherungen und Finanzen an. Anfragen zu Workshops und Informationsveranstaltungen können jederzeit per E-Mail an vzs@vzs.de oder telefonisch unter 0341-6962929 gestellt werden.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar