Die schlimmsten Befürchtungen werden sehr wahrscheinlich wahr. Wer zwischen 2002 und 2010 einen Immobilienkredit aufgenommen hat, dessen Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhaltet, hat zum Widerruf nur noch sehr kurzfristig Gelegenheit. In wenigen Monaten, voraussichtlich am 21. Juni 2016, wird betroffenen Verbrauchern dieses Recht genommen. „Wer seine Rechte wegen einer ungenügenden Widerrufsbelehrung noch nutzen möchte, muss deshalb jetzt handeln“, sagt Andrea Heyer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Sachsen.

„Nur so besteht noch die Chance, oft tausende Euro zu sparen.“

Kreditnehmer können ihre Darlehensverträge von den sächsischen Verbraucherschützern zum Preis von 70 Euro pro Vertrag juristisch checken lassen und erhalten ein schriftliches Prüfergebnis.

Der sogenannte Widerrufsjoker spielt etwa dann eine wichtige Rolle, wenn die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung oder Nichtabnahme des Baudarlehens eine hohe Vorfälligkeits- bzw. Nichtabnahmeentschädigung verlangt. Erfolgt dann seitens des Verbrauchers noch der Widerruf, kann das Kreditinstitut diese Entschädigung nicht mehr einfordern. Auch haben Kreditnehmer den Widerruf bisher erfolgreich eingesetzt, um mit der Bank oder Sparkasse günstigere Zinskonditionen auszuhandeln.

Weil es damit in der Summe für die Geldhäuser nicht mehr um Peanuts geht, wurde die Bankenlobby in den letzten Monaten aktiv. In der jetzt geplanten Neuregelung spiegelt sich nun ihr Erfolg wider. Verbraucherinnen und Verbraucher werden ihrer Rechte beschnitten. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie bleiben ihnen nur noch drei Monate zum Handeln. Das rechtlich fragwürdige Ergebnis – immerhin wird rückwirkend in bestehende Vertragsverhältnisse eingegriffen – wird mit der Schaffung von Rechtssicherheit begründet.

Die Prüfung, ob ein Widerruf möglich ist, erfordert Zeit und in der Regel juristische Hilfe. „Wer seinen Vertrag darauf bei uns untersuchen lässt, muss wegen der jetzt erwartet hohen Nachfrage eine Bearbeitungszeit von circa drei Wochen einplanen“, sagt Heyer. Und das ist erst der erste Schritt. Berechtigte Ansprüche müssen dann bei der Bank geltend gemacht und durchgesetzt werden. Das kostet oft einen langen Atem. Dafür empfiehlt sich aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen versierte anwaltliche Hilfe. Dazu kommt, dass man sich gegebenenfalls und rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern muss.

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