Die Preisbildung auf hotelreservierung.de, einem Portal der Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH, ist in bestimmten Konstellationen intransparent. Mit Urteil vom 26.01.2016 (Az. 14 U, 1506/15, n. rk.) bestätigte das Oberlandesgericht Dresden diese Auffassung des Landgerichts Leipzig vom 29.09.2016 (Az. 05 O 133/15, n. rk.).

Im Verfahren ging es um die Buchung einer Übernachtung für zwei Erwachsene und ein Kind für ein Hotel, das eine kostenlose Mitübernachtung minderjähriger Kinder im Zimmer der Eltern vorsieht. Füllt man auf hotelreservierung.de die Suchmaske für diese Fallgestaltung aus, wird der in der Trefferliste angezeigte Pro-Personen-Preis am Schluss mal drei multipliziert wird. Das Kind wird bei dieser Preisdarstellung also voll mit einberechnet. Nach Ansicht der Richter widerspricht dies der Erwartungshaltung der Nutzer: Wer in einer Suchanfrage nach der Zahl mitreisender Kinder gefragt wird und in den Hotelbedingungen die kostenlose Übernachtungsmöglichkeit für Kinder findet, der werde bei einer solchen Preisberechnung in die Irre geführt.

„Diese Art der Preisbildung ist durchaus von Bedeutung, wenn Verbraucher im Internet Hotelzimmerpreise vergleichen“, erläutert Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Denn bei der hier vorgenommenen Teilung des Gesamtpreises durch drei erhält der Nutzer einen niedrigeren Pro-Personen-Preis als auf einem Buchungsportal, das denselben Gesamtpreis für ein Zimmer in diesem Hotel anbietet, aber durch zwei dividiert. „Dadurch verschafft sich die Buchungsplattform einen Wettbewerbsvorteil“, so Henschler.

„Pikant ist auch, dass die Betreibergesellschaft dieser Seite noch wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung geändert wurde“, so Henschler. Der neue Betreiber ist jedoch ebenfalls Teil der Unister-Gruppe. Den Richtern war die Änderung nur eine Randnotiz wert, sie sahen den Rechtsverstoß durch die neue Gesellschaft in gleicher Weise als gegeben an.

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