Die Bank verlangt von Ihnen wegen vorzeitiger Rückzahlung Ihres Immobilienkredites eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung? Oder Sie sollen eine Nichtabnahmeentschädigung für ein Forwarddarlehen bezahlen? Dann kann sich ein Expertenblick in die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrages lohnen. Über 75 Prozent der Widerrufsbelehrungen, die die Verbraucherzentrale Sachsen geprüft hat, sind fehlerhaft. Widerruft der Kreditnehmer seinen Vertrag, kann das finanzielle Vorteile bringen.

Doch Achtung: Aufgrund einer geplanten Gesetzesänderung wird es bald für Altverträge kein ewiges Widerrufsrecht mehr geben. Die Chance zum nachträglichen Widerruf bei fehlerhaften Belehrungen wird bereits im Juni 2016 erlöschen.

Die Infoveranstaltung bringt Klarheit in die Irrungen und Wirrungen rund um das Thema „Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen“. Außerdem wird Raum für individuelle Fragen gelassen.

Wann: 09.03.2016 um 16:00 Uhr
Wo: Verbraucherzentrale in Leipzig, Katharinenstraße 17
Referentin: Madlen Müller, Finanzberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen
Teilnahmegebühr: kostenlos

Mehr Veranstaltungen und Informationen unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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