Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt, sondern im Strafgesetzbuch geregelt. Otto Normalverbraucher sieht sich von diesem Thema kaum betroffen. Doch gerade in diesen Wochen kommen einige Sachsen mit dem Thema unerwartet in Berührung. Mit E-Mails und Anrufen werden sie zu einem hoch problematischen Geldtransfer bewogen. Wer unbedarft handelt, kommt schnell mit dem Gesetz in Konflikt und muss zudem finanzielle Verluste befürchten. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt deshalb vor fragwürdigen Gewinnen und Jobangeboten.

„Wer solche Anrufe und E-Mails ignoriert, erspart sich viel Ärger“, weiß Andrea Heyer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Sachen.

Zum Beispiel gab es Anrufe, mit dem ein Autogewinn suggeriert wurde. Nicht in Deutschland sondern in der Türkei sollte das Fahrzeug stehen. Damit es nach Deutschland überführt werden könne, müssten 950 Euro in die Türkei überwiesen werden. Weil man aber bei einem Gewinn ja nicht Geld aus eigener Tasche zahlt, wurde der Betrag zunächst dem Konto der vermeintlichen Gewinnerin gutgeschrieben. Gleichzeitig wurde sie aufgefordert, das Geld schnell abzuheben und dann umgehend als Bargeld – etwa  per Western Union – in die Türkei zu überweisen. Vom Gewinn ist ab diesem Zweitpunkt keine Rede mehr.

In einem anderen aktuellen Fall werden per E-Mail von einem vermeintlichen Personaldienstleister Mitarbeiter gesucht. Wen das interessiert, liest: „Ihre Aufgabe ist die Optimierung der Geldflüsse.“ Und in fehlerhaftem Deutsch geht es weiter: „Sie bekommen die Überweisung direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen, und müssen es abzüglich Ihrer Provision von 20 % transferieren.“

„Wer sich darauf einlässt, bekommt es – genau wie im ersten Fall – schnell mit der Staatsanwaltschaft zu tun“, sagt Heyer.  Die Betroffenen sehen sich dem Vorwurf der Geldwäsche ausgesetzt. Darüber hinaus müssen sie das Geld zurückzahlen, das zunächst auf ihr Konto transferiert wurde. Die Banken machen diesen berechtigten Rückforderungsanspruch umgehend geltend. Hintergrund ist, dass die Geldbeträge von den Tätern zuvor einem anderen Kunden unberechtigt abgebucht wurden, zum Beispiel durch Phishing. Die Bank muss diesen geschädigten Kunden das Geld grundsätzlich wieder gut schreiben.

Wer aus unbekannter Quelle eine solche Gutschrift auf seinem Konto feststellt, sollte die eigene Bank informieren und die Polizei einschalten.

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