„Die Spielsucht ist in Sachsen ein wachsendes Problem: zum 31. Dezember 2015 lebten in Sachsen 1.064 Menschen, die offiziell als spielsüchtig gelten. Das waren 300 Menschen mehr als 2014. Die Dunkelziffer liegt wie bei allen Suchterscheinungen deutlich höher, denn nur wer sich seiner Sucht bewusst ist und sich diese vermeintliche Schwäche eingesteht, sucht entsprechende Hilfe auf.
Der hierzu von meiner Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, die Verwendung der Lotterie- und Glücksspielerträge für soziale Zwecke sowie zur Verbesserung der Glücksspielsuchtprävention neu zu regeln. Denn insbesondere die Haushaltspraxis des Staatsministeriums der Finanzen, die Reinerträge auch dazu zu nutzen, landeseigene Haushaltsmittel einzusparen, ist mit dem Sinn der gesetzlichen Verwendungsregelung („die Bereiche Suchtprävention, Sport, Kultur, Umwelt, Jugend und Wohlfahrtspflege nach Maßgabe des Haushaltsplans des Freistaates Sachsen“ zu fördern) unvereinbar.
Wir wollen daher eine verbindliche Regelung, mit der die geplanten Lotterie-Erträge künftig zu je einem Drittel auf die drei Bereiche Suchtprävention, Jugend und Wohlfahrtspflege sowie
Sport, Kultur und Umwelt aufgeteilt und mit dem Haushaltsgesetz im Haushaltsplan neben den aus anderen Einnahmen (vor allem Steuern) aufgebrachten Haushaltsmitteln des Landes veranschlagt werden.“
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