Die Linke-Landtagsabgeordnete Juliane Nagel hat sich vor dem Verfassungsgerichtshof Sachsen erfolgreich gegen die Sächsische Staatsregierung zur Wehr gesetzt. Nagel hatte eine brisante Kleine Anfrage (Landtags-Drucksache 6/3547) an die Sächsische Staatsregierung gerichtet. Sie begehrte Auskunft über die Anzahl der anlässlich des Auftritts des niederländischen Rechtsextremisten Geert Wilders bei PEGIDA am 13. April 2015 zu dessen Eskortierung eingesetzten Polizeibeamten und Polizeifahrzeuge. Die Staatsregierung verweigerte jedoch eine inhaltliche Beantwortung dieser Frage.

Mit Urteil vom heutigen Tag stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass die Staatsregierung die Landtagsabgeordnete in ihrem Recht aus Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Verfassung verletzt hat. Gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 unserer Landesverfassung hat die Staatsregierung Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Für die Beantwortung der streitgegenständlichen Kleinen Anfrage war Innenminister Markus Ulbig (CDU) verantwortlich.

Das Urteil wurde von dem Dresdner Rechtsanwalt André Schollbach erstritten.

Dazu erklärt die Abgeordnete Juliane Nagel: „Geert Wilders’ Besuch bei Pegida am 13.4.2015 war kein Staatsakt. Darum stellt sich natürlich die Frage, welche Dimension das Polizeiaufgebot hatte, das ihn zum Kundgebungsort eskortierte und wie viel dieser Privatbesuch eines extrem rechten Politikers die öffentliche Hand gekostet hat. Schlimm genug, dass das Innenministerium wieder erst durch den Gang vor das Verfassungsgericht an seine Antwortpflicht erinnert werden musste.”

Dazu erklärt Rechtsanwalt André Schollbach: „Dass brisante Kleine Anfragen nicht ordnungsgemäß beantwortet werden, ist leider kein Einzelfall. Die CDU-geführte Staatsregierung missbraucht immer wieder ihre Macht, indem sie die Beantwortung missliebiger Fragen willkürlich verweigert.“

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