Die Eisheiligen sind abgehakt, das Wetter zeigt sich von seiner freundlichen Seite und lädt zu Grillabenden ein. Passend dazu finden Verbraucher im Kühlregal eingelegtes Grillfleisch in den unterschiedlichsten Geschmacksrichtungen: von „Western Art“ über „Hot and Spicy“ bis „Schwarzbiermarinade“. „Viele Kunden gehen davon aus, dass es sich hier um frische Ware handelt. Das kann jedoch ein Trugschluss sein“, meint Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Fleisch und Fleischzubereitungen, die nach der Herstellung, also nach dem Marinieren, tiefgefroren wurden und aufgetaut verkauft werden, müssen gut sichtbar und eindeutig mit der Angabe „aufgetaut“ darauf hinweisen. Fleisch, das vor der Herstellung, also vor dem Marinieren gefroren war und dann aufgetaut im Handel angeboten wird, muss keinen Hinweis tragen. Auch bei verpackter Ware können Verbraucher rätseln: Grundsätzlich ist zwar rechtlich vorgesehen, dass alle verpackten Lebensmittel, die vor dem Verkauf tiefgefroren und dann aufgetaut verkauft werden, in der Bezeichnung den Hinweis „aufgetaut“ tragen. „Allerdings gibt es wieder einige Ausnahmen. Unter anderem müssen Zutaten, die im Enderzeugnis enthalten sind, nicht gekennzeichnet werden. Wiederaufgetautes Fleisch in Marinade wird als „Zutat“ verstanden, und damit nicht als „aufgetaut“ markiert“, erklärt Brendel.

Diese Kennzeichnungsregeln sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen unbefriedigend: Erstens können Konsumenten beim Kauf nicht eindeutig erkennen, ob das marinierte Fleisch frisch oder aufgetaut ist, und zweitens dürften selbst überdurchschnittlich gut informierte Verbraucher diese juristischen Spitzfindigkeiten nur schwer durchschauen.

Eindeutiger ist die Kennzeichnung bei Geflügel: „Frisches Geflügelfleisch“ darf zu keinem Zeitpunkt gefroren gewesen sein, ebenso wie „Zubereitungen aus frischem Geflügelfleisch“, also z. B. marinierte Putensteaks oder Hähnchenkeulen. Tiefgefrorenes Geflügelfleisch und Geflügelfleischzubereitungen werden auch tiefgefroren abgegeben.

Interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei Fragen zur Qualität von Lebensmitteln an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden: Ernährungstelefon, Nummer 0180-5-791352 (Festnetzpreis 0,14 €/Min.; Mobilfunkpreis maximal 0,42 €/Min.) jeweils montags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr.

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