Auch Kunden der Sparkasse Muldental mit langfristigen Prämiensparverträgen trifft es derzeit schwer. Ihnen werden gerade diese aktuell rentablen Verträge zu Ende September gekündigt. „Viele der betroffenen Verbraucher haben mit Blick in andere sächsische Regionen gehofft, dass sie davon verschont bleiben“, weiß Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Um den Beratungsbedarf der Kunden direkt vor Ort abzudecken, findet am 10. August 2017 ein Aktionstag der Verbraucherzentrale Sachsen in Wurzen statt. In der Zeit von 10 bis 17 Uhr werden persönliche Beratungen zum Preis von 15 Euro im Rathaus angeboten. Außerdem findet im Anschluss eine Informationsveranstaltung in der Zeit von 17:30 bis 18:30 Uhr zum Preis von 5 Euro pro Person statt. Um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder an der Informationsveranstaltung teilzunehmen, ist es notwendig sich telefonisch unter 0341-69 62 929 anzumelden.

Befristete Verträge können grundsätzlich nicht vor Ablauf der Frist gekündigt werden. „Ob ein Vertrag befristet oder unbefristet ist, wird wohl auch in den Muldentaler Fällen wieder zum juristischen Streitpunkt werden. Die Angabe eines exakt datierten Fälligkeitsdatums, deutet nach unserer Ansicht auf eine Befristung hin“, schätzt Heyer ein. Die Sparkasse Muldental begründet ihre Kündigungen mit geänderten Rahmenbedingungen – explizit mit dem Niedrigzinsniveau. Zur Erfüllung des Wirtschaftlichkeitsgebotes könne man auch die bestehenden Verträge nicht mehr fortsetzen. „Dies halten wir als Kündigungsgrund für nicht ausreichend“, meint Andrea Heyer. Eine Niedrigzinsphase beziehungsweise Zinsschwankungen müssen seitens der Kreditinstitute einkalkuliert werden.

„Betroffene Bürger sollen nicht vorschnell die Flinte ins Korn werfen“, empfiehlt Heyer. „Wer nicht kämpft, hat schon verloren“, ermutigt sie und stellt dabei Unterstützung durch die Verbraucherzentrale in Aussicht.  “Wir haben Kontakt zum Vorstand der Sparkasse hergestellt und werden nach der Urlaubszeit – Anfang September – wohl ein Gespräch führen“, so Heyer. Ein wichtiger erster Schritt aus Sicht der Betroffenen ist ein schriftlicher Widerspruch. Bei seiner Formulierung kann die Verbraucherzentrale Sachsen im Rahmen der persönlichen Beratung behilflich sein. Weitere Schritte können ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren oder eine Klage vor Gericht sein.

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