Auch in diesem Jahr herrscht am Karfreitag in Sachsen von 0-24 Uhr ein generelles Tanzverbot. Damit können keine größeren Veranstaltungen, welche über den „Schank- und Speisebetrieb“ hinausgehen, im öffentlichen Raum durchgeführt werden. Hierzu der Vorsitzende der Jungliberalen Aktion Sachsen Hai BUI: „Immer noch wird die eigentlich private Angelegenheit Religion zu einer staatlichen Angelegenheit. Bei einer rationalen Argumentation ohne religiöse Befindlichkeiten würde auffallen, dass das Tanzverbot längst nicht mehr zeitgemäß ist.“

Ebenso am Buß- und Bettag, Volkstrauertag und am Totensonntag sind aufgrund des Tanzverbotes ganztägig keine Feierlichkeiten oder Sportveranstaltungen möglich. Das gesetzliche Tanzverbot beruft sich auf christliche Feiertage, obwohl in Sachsen nur 25 % der Bevölkerung christlich sind und die Mehrheit ohne Konfession.

Dazu BUI weiter: „Es ist unverständlich, wieso dieses Gesetz aus längst vergangenen Zeiten noch in Kraft ist. Für eine Beibehaltung sind meistens nur ältere Menschen, während die jüngeren gern in ihre Osterferien hineinfeiern wollen. Mit einer Abschaffung würde niemanden etwas weggenommen werden, sondern vielen Menschen ein Stück mehr Freiheit geschenkt!“

Der Vorsitzende des liberalen Nachwuchses abschließend: „Die FDP Sachsen sollte sich an ihre Beschlusslage weiterhin erinnern und sich zukünftig für die Abschaffung des Verbotes stärker einsetzen. Verbote, die die allgemeine Freiheit zugunsten religiöser Befindlichkeiten einschränken, gehören nicht ins 21. Jahrhundert!“

Kolumne: Warum Atheisten am Karfreitag tanzen sollten!

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