Seit 6 Uhr sind 21 Fahrzeuge mit Schneepflug und Streuaufbau sowie 6 Kleinstreuer in der Stadt im Einsatz. Der öffentliche Winterdienst räumt und streut rund ein Drittel des insgesamt 1.683 km langen innerstädtischen Straßennetzes. Bereits gestern von 17 Uhr bis in die frühen Morgenstunden waren 23 Groß- und Kleinstreuer des Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig unterwegs. Neben den verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Straßen werden 344 Straßenkreuzungen und Fußgängerüberwege, 140 Querungshilfen sowie 98 Brücken gesichert.

Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht darf der kommunale Winterdienst lediglich auf den Fahrbahnen Auftausalz in den notwendigen Mindestmengen einsetzen. Ca. 5.000 Tonnen Auftausalz stehen bereit.

Für das Räumen und Streuen der Gehwege und gemeinsamen Geh-Rad-Wege sind laut Satzung die Grundstückseigentümer zuständig. Die Winterdienstpflicht gilt zwischen 7 und 20 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr). Zum Streuen darf beispielsweise Splitt, Sand oder Granulat eingesetzt werden. Der Einsatz von Auftausalz ist auf Gehwegen nicht erlaubt. Es würde beispielsweise in die Baumscheiben ablaufen und dadurch die Straßenbäume nachhaltig schädigen.

Nachzulesen sind die Regelungen in der Winterdienstsatzung, die in den Bürgerämtern erhältlich ist sowie im Internet unter www.stadtreinigung-leipzig.de.

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