In dem Artikel „Vieh-weg – Bauer Viehweg vor Gericht“ in der BILD-Zeitung vom 24.03.2018 heißt es: „Außerdem wurde Viehweg an jenem Tag – trotz Verbotes – zufällig beim Wurstmachen erwischt.“ Durch die Platzierung dieses Satzes im Gesamtaufbau des Artikels wird der Eindruck erweckt, der Richter habe auch diesen Satz aus dem der Verhandlung zugrunde liegenden Bußgeldbescheid vorgelesen oder sonst dem Betroffenen in diesem Verfahren diesen Vorwurf gemacht.

Dies entspricht nicht der Wahrheit. Der dem Verfahren zugrunde liegende Bußgeldbescheid enthält keinen Vorwurf gegen den Betroffenen, unerlaubterweise Wurst hergestellt zu haben. Auch sonst ist dieser Vorwurf weder Gegenstand dieses Verfahrens noch durch den die Verhandlung führenden Richter gegenüber diesem Betroffenen jemals erhoben worden.

In dem vorbezeichneten BILD-Zeitungsartikel heißt es ferner, für die dem Betroffenen vorgeworfene Verweigerung der Hygiene-Kontrolle wären „1.050,00 EUR Strafe“ fällig. Auch dies ist nicht korrekt und vom Gericht auch nie so geäußert worden. In dem dem Verfahren zugrunde liegenden Bußgeldbescheid war gegen den Betroffenen wegen zweier verweigerter Kontrollen durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt eine Geldbuße in Höhe von 1.000,00 EUR festgesetzt worden. Außerdem waren dem Betroffenen die Kosten des Verfahrens in Höhe von 53,50 EUR auferlegt worden. Dieser Bußgeldbescheid ist jedoch in Folge des Einspruches des Betroffenen nicht rechtskräftig.

Am Ende des vorbezeichneten Artikels wird gemutmaßt, zu dem Bußgeld „dürften … noch einige Ordnungsgelder für die Beleidigungen von Gericht, Arzt und Zeugen hinzukommen …“. Hierzu ist festzustellen, dass im Termin vom 23.03.2018, auf dem der vorbezeichnete Artikel beruht, noch keinerlei Ordnungsgeld festgesetzt worden war.

Das Amtsgericht Grimma bedauert außerordentlich, dass durch diese Art der Berichterstattung und die dadurch ausgelöste verständliche Empörung beim Betroffenen das ohnehin aufwendige Verfahren weiter erschwert wurde.

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