Die gesetzlichen Krankenkassen sollen künftig auf Forderungen aus Regressverfahren gegenüber Kliniken verzichten. Das sieht ein von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgesehene Änderungsantrag des Pflegepersonalstärkungsgesetzes vor, der heute im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt wird.

“Der vom Gesundheitsminister geplante Eingriff in die Finanzen der Krankenkassen geht zu Lasten der Versicherten” kritisiert Gabriele Gröschl-Bahr, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Im Änderungsantrag des Ministers ist eine einseitige Verkürzung der Verjährungsfrist von heute vier Jahren auf zukünftig zwei Jahre vorgesehen. “Rückwirkende Prüfungen sind zum Teil nötig, wenn Unregelmäßigkeiten auffallen. Fallen die aus, weil die Fristen zu kurz sind, zahlen die Krankenkassen den Kliniken wo möglich zu viel aus. Damit gehen den Kassen Millionenbeträge flöten”, so Gröschl-Bahr.

“Es handelt sich um Versichertenbeiträge, die ausschließlich dafür genutzt werden sollen, um die Versorgung der Versicherten zu gewährleisten”, sagte das für die Sozialversicherungen zuständige Bundesvorstandsmitglied.

“Wenn die Politik tatsächlich im Rahmen der Versorgungsgewährleistung den Kliniken helfen will, müssen die Länder endlich stärker ihrer Pflicht nachkommen, die notwendigen Investitionsmittel den Kliniken tatsächlich zur Verfügung zu stellen.” so Gabriele Gröschl-Bahr weiter.

ver.di fordert die Politik auf, die Rechtsänderung im geplanten Pflegepersonalstärkungsgesetz nicht vorzunehmen, sondern in einem Dialog mit Leistungserbringern, Krankenkassen und Politik den Fokus auf die zukünftige Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung zu legen.

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