Der Beitragssatz für die Mitglieder der AOK PLUS bleibt bei stabilen 15,2 Prozent. Das beschlossen die Versicherten- und Arbeitgebervertreter des Verwaltungsrates der sächsisch-thüringischen Gesundheitskasse einstimmig in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2018.

“Mit diesem Beschluss ist und bleibt der Beitragssatz der AOK PLUS einer der günstigsten in ganz Deutschland und liegt 0,3 Prozent unter dem durchschnittlichen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung für 2019”, betont der Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK PLUS Sven Nobereit.

“Stabilität und Verlässlichkeit beziehen sich bei der Gesundheitskasse aber nicht nur auf den Preis, sondern ebenso auf die Präsenz in der Fläche und die exzellente Gesundheitsversorgung. So nutzen immer mehr Versicherte unsere Zusatzleistungen wie das AOK PLUS-Bonusprogramm, Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung und für osteopathische Behandlungen”, so Nobereit weiter.

“Die AOK PLUS blickt auch beim Zuwachs ihrer Versicherten auf ein überaus erfolgreiches Jahr 2018 zurück. Die AOK PLUS zählt am Ende dieses Jahres fast 3,3 Millionen Versicherte. Das ist jeder zweite Einwohner in Sachsen und Thüringen”, freut sich die alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates Iris Kloppich.

“Wir haben 2018 nicht nur unsere Zusatzleistungen und das Bonusprogramm weiter ausgebaut. Die konsequente Ausrichtung an den Wünschen unserer Kunden bedeutet in heutiger Zeit auch, unser Leistungs- und Serviceangebot um neue digitale Komponenten zu erweitern”, ergänzt Kloppich.

Auf der Grundlage des stabilen Beitragssatzes verabschiedete der Verwaltungsrat auch den Haushalt der AOK PLUS für das kommende Jahr mit insgesamt 12,1 Milliarden Euro Gesamtvolumen. Davon sind 95 Prozent Leistungsausgaben, dienen also der Sicherstellung der medizinischen Versorgung, Rehabilitation, Prävention und Pflege. 628 Millionen Euro mehr als im letzten Jahr gibt die AOK PLUS für die gute Versorgung ihrer Versicherten aus.

Zusätzliche finanzielle Belastungen bringen im kommenden Jahr die von der Bundesregierung beschlossenen neuen Gesetze mit sich: das Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der GKV, das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals und das Terminservice- und Versorgungsgesetz belasten allein die AOK PLUS im Jahr 2019 mit ca. 80 Millionen Euro.

Hintergrund
Auch der Zusatzbeitrag (durchschnittlich 0,9 Prozent über den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent hinaus) wird ab Jahresbeginn 2019 wieder paritätisch getragen. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherungsträger 50 Prozent der Beiträge, welche aufgrund des Zusatzbeitrages zu entrichten sind, übernehmen. Für die Arbeitnehmer und Rentenbezieher hat dies eine finanzielle Entlastung zur Folge, während die Arbeitgeber und die Rentenversicherungsträger finanziell belastet werden.

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