Staatssekretär Stefan Brangs, Beauftragter der Staatsregierung für Digitales, hat heute in Leipzig einen Zuwendungsbescheid zum Breitbandausbau an Michael Schimansky, Amtsleiter im Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Leipzig, übergeben. Damit sollen 2854 Haushalte und 372 Unternehmen mit leistungsfähigem Internet versorgt werden.

Die Sächsische Staatsregierung fördert den Breitbandausbau mittels Glasfaser. Nur diese Technologie kann die erforderlichen symmetrischen Bandbreiten liefern, welche für die zukünftigen Anwendungen benötigt werden. Auch der Bund hat diese Notwendigkeit erkannt und bietet seit August 2018 die Möglichkeit, laufende Förderverfahren – soweit rechtlich zulässig – auf die Glasfasertechnologie umzuplanen („Upgrade“). Die Mehrkosten für den Glasfaserausbau übernimmt der Bund zum üblichen Fördersatz. Der Freistaat Sachsen finanziert den restlichen Anteil. Für den Antragsteller entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Mit der Umstellung auf Glasfaser erhöhen sich die förderfähigen Projektausgaben von 20,5 Millionen auf 28,9 Millionen Euro. Die Förderung des Bundes beträgt 14,4 Million Euro. Der Freistaat Sachsen stockt seinen bisherigen Anteil auf 12,4 Millionen Euro auf.

Staatssekretär Stefan Brangs: „Leipzig ist ein gutes Beispiel wie Städte und Kommunen von der neuen Regelung profitieren. Für den Freistaat ist das gut angelegtes Geld. Denn nur der Breitbandausbau mit Glasfaser schafft die erforderlichen Bandbreiten für digitale Dienstleistungen, die sich heute viele noch gar nicht vorstellen können, die aber in Zukunft selbstverständlich sein werden.

Wir haben in Sachsen nun dafür gesorgt, dass der Ausbau in keiner Kommune an der finanziellen Situation scheitern wird. Ich wünsche mir, dass viele andere Städte und Kommunen es Leipzig gleichtun. Die Gelegenheit ist jetzt da. Bessere Förderbedingungen wird es nicht geben!“

Michael Schimansky: „Die Stadt Leipzig freut sich über den Zuwendungsbescheid und bedankt sich beim Freistaat Sachsen. Dieser Bescheid ist ein Meilenstein der Arbeit der vergangenen zwei Jahre und belohnt den Einsatz der Leipziger Wirtschaftsförderung bei der Umsetzung dieses wichtigen Projektes.

Wir werden nun alles daran setzen, dass auch die bevorstehende Ausschreibung und der dann durchzuführende Ausbau zeitnah realisiert werden kann. Von diesem Ausbau profitieren die ortsansässigen Unternehmen und die Bürger der Stadt Leipzig durch eine gigabitfähige Infrastruktur.”

Hintergrund

Der Breitbandausbau ist nach der Regelung des Grundgesetzes Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Nur dort, wo sie aus wirtschaftlichen Gründen selbst nicht ausbauen, darf der Staat unter engen rechtlichen Voraussetzungen den Breitbandausbau mit Fördermitteln unterstützen. Bisher orientierten sich die Förderanträge in vielen Fällen am technisch notwendigen „Mindeststandard“, teilweise unter Verwendung vorhandener Leitungen und Anlagen, um den Aufwand gering zu halten.

Beim Breitbandanschluss auf FTTB-Basis (d. h. Glasfaser mindestens bis ans Gebäude) liegt Sachsen bundesweit aktuell auf dem fünften Platz, unter den Flächenländern auf Platz vier. „Dies zeigt, dass Sachsen bei der Zukunftstechnologie Glasfaser ganz vorn dabei ist“, so Brangs.

*Die Fördergelder für den Breitbandausbau im Freistaat Sachsen werden aus Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes bereitgestellt.

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