„Ohne Schufa“, „Sofortkredit“ oder „100% Zuteilungssicher“: Diese Werbeversprechen für Kreditkarten sind nach Erfahrungen der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) oft unseriös. Zum Beispiel auf Facebook sprechen Anbieter damit gezielt Verbraucher mit geringem Einkommen an.

Doch anstelle eines Kredits erhalten Verbraucher meist nur eine Prepaid-Kreditkarte. Dafür werden hohe Nachnahmegebühren oder Rechnungen fällig. Dabei wechseln Anbieter und Internetadressen häufig, die Masche bleibt aber gleich. Viele Verbraucher haben sich deswegen bereits an die VZB gewendet.

Keine Post per Nachnahme annehmen

„Wer bereits auf einer solchen Seite einen vermeintlichen Kredit oder eine Kreditkarte bestellt hat, sollte keine Post per Nachnahme annehmen“, rät Erk Schaarschmidt, Finanzexperte der VZB. Denn die Nachnahmesendung enthält weder die Kreditbestätigung noch eine echte Kreditkarte. Nach der Zahlung einer hohen Nachnahmegebühr an den Zusteller stellen betroffene Verbraucher fest, dass sie eine Prepaid-Kreditkarte erhalten haben. Diese Karte muss man im Unterschied zu einer echten Kreditkarte noch mit Guthaben aufladen.

Vertrag widerrufen

„Wer online einen solch undurchsichtigen Vertrag mit einem Prepaid-Karten-Anbieter abgeschlossen hat, sollte diesen außerdem unbedingt widerrufen, um sich vor weiteren Forderungen zu schützen“, ergänzt der Finanzexperte. „Grundsätzlich haben Verbraucher bei einer Online-Bestellung ein 14-tägiges Widerrufsrecht.“

Allerdings: In der Beratung bei der Verbraucherzentrale berichten Verbraucher neuerdings, dass Unternehmen den Widerruf nicht anerkannt hätten. Angeblich sollen die Verbraucher beim Bestellvorgang auf ihr Widerrufsrecht verzichtet haben. „Wird das Widerrufsrecht von Anbietern in Frage gestellt, empfehlen wir Verbrauchern, sich rechtlich beraten zu lassen“, so Schaarschmidt.

Häufig Geflüchtete betroffen

Als Koordinatorin des Geflüchtetenprojektes bei der VZB weiß Laura Ströbel: „Häufig sind Menschen mit Fluchthintergrund betroffen.“ Für sie sind Abzockmaschen im Internet besonders schwer zu erkennen. Verbraucher sollten bei Online-Geschäften einen Blick ins Impressum werfen und die AGB gut lesen. „Wer eine Prepaid-Kreditkarte braucht, kann auch zu einer Bank vor Ort gehen“, empfiehlt Ströbel.

Verbraucher, die Schreiben wegen vermeintlich geschlossener Verträge für Kreditkarten oder Kreditvermittlungen erhalten, können sich an die Verbraucherzentrale wenden:

 

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