Am 11. März 2020 wurde das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt darüber informiert, dass in einem kleinen Geflügelhaltungsbetrieb in Bad Lausick bei Legehennen Aviäre Influenza Subtyp H5 durch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen nachgewiesen wurde. Zur weiteren Abklärung wurden die Proben an das Friedrich-Loeffler-Institut weitergeleitet, welches am späten Abend des 12. März 2020 den Befund als Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N8 bestätigte.

Durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Leipzig wurde daraufhin die Geflügelpest amtlich festgestellt, der Bestand gesperrt und die Tötung des gesamten Bestandes angeordnet. Im Weiteren erfolgt die Festlegung von Restriktionszonen. Im Sperrgebiet (3 km Radius um den Bestand) gelten besondere Schutzmaßnahmen für Geflügelhaltungsbetriebe. Das zuständige Veterinäramt führt aktuell weitere Abklärungsuntersuchungen sowie epidemiologische Ermittlungen zur Ausbruchsursache durch.

Die durch hochpathogene Aviäre Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufene Geflügelpest ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse befällt. Zugvögel, besonders Wassergeflügel, welche selbst nicht erkranken, aber den Erreger weiterverbreiten, gelten als natürliches Reservoir des Virus. Diese „Vogelgrippe“, wie sie in der Öffentlichkeit bezeichnet wird, ist eine Tierseuche, welche bei Einschleppung in Nutzgeflügelbestände hohe Verluste verursachen kann und deshalb frühzeitig Maßnahmen erfordert.

Weitere Informationen zur Aviären Influenza  | https://www.sms.sachsen.de/gefluegelpest.html

 

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